Kleine Anfrage

Die anhaltenden Differenzen der Mengenmeldungen dualer Systeme an die Clearingstelle und den DIHK rufen die Grünen auf den Plan. In einer Kleinen Anfrage verlangen sie Auskunft über die rechtlichen Folgen dieser Verstöße. Sie wollen wissen, welche Sanktionsmöglichkeiten die zuständigen Behörden haben.

Grüne hinterfragen Mengenmeldungen der dualen Systeme


Anlass für die Kleine Anfrage sind die anhaltenden Differenzen zwischen Mengenmeldungen der Systembetreiber an die Clearingstelle und den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Denn auch für 2016 deutet sich an, dass die Meldung an die Clearingstelle niedriger ausfällt als die DIHK-Meldung. So geht die Zwischenbilanz des DIHK davon aus, dass die Differenz für 2016 rund 210.000 Tonnen betragen könnte. Davon entfallen rund 62.000 Tonnen auf Leichtverpackungen (LVP).

Die beiden dualen Systeme Reclay und BellandVision haben die erneute Mengenabweichungen bereits scharf verurteilt. „Die Differenz entspricht einem Lizenzwert von ca. 60 Millionen Euro“, rechnet Thomas Mehl, Geschäftsführer von BellandVision vor. „Die entsprechenden Mengen sind jedoch nicht zur Kostenbeteiligung in der Clearingstelle angekommen. Dadurch erhöhen sich die Kosten bei den seriösen Systemen.“

Angeblich lassen noch immer nicht alle dualen Systeme ihre Mengenmeldungen von einem Systemwirtschaftsprüfer bestätigen. „Wir nehmen keine Abzüge und Umdefinitionen von gemeldeten Verkaufsverpackungen vor und unsere Meldungen weisen keine Differenzen auf. Das lassen wir uns seit Jahren von unserem Systemwirtschaftsprüfer bestätigen“, betont Mehl. „Diese korrekte Handlungsweise erwarten wir auch von allen anderen Systembetreibern. Dann wäre das leidige Thema Mengenreduzierungen und Mengendifferenzen endgültig erledigt.“

Kleine Anfrage der Grünen

Die neuen Tricksereien einiger dualer Systeme sehen auch die Grünen mit Skepsis. „Nach bisherigem Kenntnisstand sind bislang weder die für die Überwachung der Systembetreiber zuständigen Abfallbehörden noch das Bundeskartellamt aktiv gegen das bekannte Problem der abweichenden Mengenmeldungen und die damit verbundenen Verwerfungen bei der Verteilung der Systemkosten vorgegangen“, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion.

Die Grünen wollen deshalb wissen, ob der Bundesregierung bekannt ist, welche Systembetreiber in den vergangenen Jahren abweichende Mengenmeldungen abgegeben haben und ob bislang eine systematische und regelmäßige Überwachung und Auswertung der Daten aus den Mengenmeldungen stattfindet. Darüber hinaus fragen sie nach den Folgen für die Erfüllung der Recyclingquoten und für das duale System insgesamt.

Schließlich will die Fraktion auch wissen, welche rechtlichen Folgen die Mengenabweichungen für den einzelnen Systembetreiber hat, insbesondere in Bezug auf die behördliche Systemfeststellung und Sanktionsmöglichkeiten durch die zuständigen Landesabfallbehörden. Dabei bringt die Fraktion auch kartellrechtliche Sanktionsmöglichkeiten und zivilrechtliche Ansprüche der übrigen Systembetreiber ins Spiel.

Auch einen Zusammenbruch der dualen Systeme halten die Grünen wohl für möglich. Sie fragen die Bundesregierung, wie hoch sie das Risiko eines Zusammenbruchs aufgrund der abweichenden Mengenmeldungen und der damit verbundenen Kostenverzerrungen einschätzt.

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