Auswertung des Öko-Instituts

Das Öko-Institut hat die Klagen von Umweltverbänden in den vergangenen Jahren ausgewertet. Dabei ging es auch um die Frage, ob sich Verbandsklagen negativ auf Investitionsvorhaben auswirken.

Hälfte aller Umweltklagen ist erfolgreich


Das Klagerecht für Umweltverbände verfolgt das Ziel, die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben sicherzustellen und negative Auswirkungen von Industrie- und Infrastrukturvorhaben für die Umwelt zu verhindern. Aus Sicht des Öko-Instituts ist dieses Ziel erreicht worden.

Das Institut wertete im Auftrag des Umweltbundesamts gemeinsam mit der Hochschule Darmstadt erstmals die nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz erhobenen Verbandsklagen von 2006 bis 2012 aus. Demnach waren 48 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise erfolgreich. Wie das Öko-Institut hervorhebt, würden Verbände die erweiterten Klagemöglichkeiten sorgfältig prüfen: So gab es zwischen 2006 und 2012 insgesamt 58 Klagen, also etwa 12 pro Jahr. Im Vergleich zu den mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen, die jährlich durchgeführt werden, seien dies lediglich 1,7 Prozent, erklärt das Institut.

„Wir sehen, dass die Verbände von ihrem Recht, als Anwalt der Umwelt aufzutreten, sehr verantwortungsvoll Gebrauch machen“, fasst Falk Schulze, Projektleiter am Öko-Institut und Experte für Umweltrecht, zusammen. „Das beweist auch der Erfolg der Klagen – vielfach kann dadurch erreicht werden, dass beispielsweise weniger Schadstoffe in die Umwelt gelangen oder dass Belange des Natur- und Artenschutzes z.B. durch Auflagen stärker berücksichtigt werden müssen.“

Kein Missbrauch des Klagerechts

Die Befragung von mehr als 35 Akteuren ausgewählter Klageverfahren ergab zudem, dass die Einwände der Umweltverbände meist auch von den Behörden und Vorhabenträgern positiv bewertet werden. So konnten durch die verstärkte Kommunikation im Verfahrensverlauf als auch bei der Konzeption der Projekte Verbesserungen erzielt werden.

„Die Befürchtung, die Verbandsklage werde zur Blockade von Investitionen missbraucht oder führe zu einer Überlastung der Gerichte, ist damit widerlegt“, erläutert Professor Martin Führ, Projektleiter und Professor für Umweltrecht an der Hochschule Darmstadt. „Im Gegenteil, wir sehen, dass durch die Einwände der Umweltverbände Vieles berücksichtigt werden kann, was der Projektträger im ersten Schritt nicht bedacht hat.“

Die erweiterten Klagemöglichkeiten für Umweltverbände im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gehen auf die EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung zurück. Derzeit berät die EU-Kommission über den möglichen Erlass einer Richtlinie zum verbesserten Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten. Das Konsultationsverfahren, an dem sich das Öko-Institut mit einer Stellungnahme beteiligt hat, wurde Ende September 2013 abgeschlossen.

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