Zahlungsausfälle

In Hamburg droht dem dualen System ELS das Aus. Die zuständige Umweltbehörde der Hansastadt will die Systemfeststellung widerrufen. Die von ELS beauftragten Sammler und Sortierer wollen offenbar ihren Vertrag kündigen.

Hamburg will ELS die System-Feststellung entziehen


Für den Systembetreiber ELS zieht sich in Hamburg die Schlinge zu. In einem Schreiben an die Geschäftsführer Frank Arleth und Sascha Schuh kündigt die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie den Widerruf der Systemfeststellung an. Die Funktionsfähigkeit des dualen Systems sei nicht nur gefährdet, sondern stehe grundlegend in Frage, heißt es.

Die Behörde verweist darauf, dass die Feststellung als duales System verlangt, dass das System die Abholung der gebrauchten Verpackungsmaterialien im gesamten Gebiet der Stadt Hamburg garantieren muss. Dieser Anforderung komme ELS aufgrund „massiver Zahlungsverzögerungen“ nicht mehr nach. So hätten die von ELS beauftragten Unternehmen gegenüber der Umweltbehörde signalisiert, dass „eine flächendeckende Entsorgung und Sortierung der Verpackungen aus privaten Haushalten nicht mehr gewährleistet werden kann, da die ELS deren Leistungen bereits seit mehreren Monaten nicht mehr bezahlt“.

Infolgedessen würden die beauftragten Sammler und Sortierer derzeit prüfen, vom vertraglich geregelten, außerordentlichen Kündigungsrecht bei Insolvenz eines Vertragspartners Gebrauch zu machen, heißt es in dem Schreiben weiter.

Frist bis 13. April

ELS hatte Mitte März dieses Jahres den Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung gestellt. Das zuständige Amtsgericht Bonn ordnete daraufhin am 19. März die Sachverwaltung durch die Kanzlei Wallner Weiß in Dresden an. In dieser Woche hatte der Entsorger Kühl die Sammlung der Gelben Säcke im baden-württembergischen Kreis Lörrach bereits gestoppt. Grund sind auch hier ausstehende Zahlungen von ELS.

Nach Darstellung der Hamburger Umweltbehörde bestehe bei ELS die Gefahr, dass der Systembetreiber auch den Nachweis über die Einhaltung der Verwertungsquoten nicht mehr führen kann. Ein solcher Nachweis ist gemäß den Anforderungen des Anhangs I zu Paragraf 6 der Verpackungsverordnung notwendig und ebenfalls Voraussetzung für die Feststellung als duales System. Die Behörde begründet ihre Befürchtung damit, dass aufgrund der Zahlungsausfälle gegebenenfalls andere duale Systeme Verpackungsmengen von ELS übernehmen müssten. Folglich würde dieser Anteil der mengenmäßigen Erfassung für die Berechnung der ELS-Verwertungsquote entzogen.

Im Ergebnis kommt die Umweltbehörde zum Schluss, dass die Funktionsfähigkeit des dualen Systems ELS in Hamburg grundlegend in Frage steht. „Ich beabsichtige daher, Ihre Feststellung als duales System nach Paragraf 6 Absatz 3 VerpackV gemäß Paragraf 6 Absatz 6 Satz 1 VerpackV zu widerrufen“, schreibt der zuständige Behördenvertreter.

Ob es tatsächlich soweit kommen wird, dürfte sich schon bald entscheiden. Die Behörde hat den ELS-Geschäftsführern Arleth und Schuh eine Frist bis 13. April gesetzt. Bis dahin hätten sie noch Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

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