Vorgriff auf geplantes Wertstoffgesetz

Verbände aus Handel und Industrie versuchen weiterhin, sich für die Trägerschaft der Zentrale Stelle innerhalb des geplanten Wertstoffgesetzes zu empfehlen. Sie haben nun eine Projekt-GmbH gegründet. Dort sollen alle Vorarbeiten gebündelt werden.

Handel und Industrie gründen Zentrale Wertstoffstelle


Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) und der Markenverband haben die „BHIM Zentrale Wertstoffstelle Projektgesellschaft mbH“ gegründet und Gunda Rachut als Geschäftsführerin bestellt. Dies sei ein bedeutender Schritt in Vorbereitung der Zentralen Stelle für das geplante Wertstoffgesetz, betonen die Verbände. Die Wirtschaft erbringe damit umfangreiche Vorleistungen für eine zukunftsfähige Produktverantwortung, für die Schließung von Rohstoffkreisläufen und für den Ressourcen- und Klimaschutz.

„Handel und Industrie stehen für die wettbewerbliche Organisation der Wertstoffentsorgung. Jeder Bürger wird in die Abfalltrennung einbezogen, aber er darf nicht mit überflüssigen Kosten überfordert werden. Mit der schlanken Organisation der Zentralen Stelle wollen wir dazu beitragen, dass die Produzentenverantwortung das Modell der Zukunft wird“, erklärt Gunda Rachut, die bereits im Februar von den Verbänden mit der Leitung des Projektvorhabens betraut wurde. Rachut verfügt als Umweltjuristin über langjährige Erfahrungen mit der Verpackungsverordnung und war als Expertin am Planspiel der Bundesregierung zur Vorbereitung des Wertstoffgesetzes beteiligt.

In die GmbH sollen die Vorarbeiten für die im Wertstoffgesetz vorgesehene Zentrale Stelle gebündelt werden, erklären die Verbände. Geplant sei, die Anschubfinanzierung für die organisatorischen und inhaltlichen Arbeiten der GmbH, die im weiteren Verfahren in eine neutrale und staatlich beliehene Stiftung überführt werden soll, insbesondere durch Darlehen der Verbände und ihrer Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten. Bislang soll die neue Zentrale Stelle unter anderem folgende Aufgaben haben:

  • Registrierung der Erstinverkehrbringer
  • Entgegennahme und Prüfung von Mengenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen
  • Abgleich mit Mengenmeldungen der Dualen Systeme und Dialog mit der Vollzugsbehörde
  • Kontrolle und Zulassung von Branchenlösungen
  • Kontrolle der Dualen Systeme bezüglich der Lizenzierung
  • Treffen von Entscheidungen zu Abgrenzungsfragen
  • Marktanteilsberechnung der Dualen Systeme
  • Koordination der Aufteilung der kommunalen Nebenentgelte oder Schaffung einer Plattform für die Ausschreibungen der Entsorgungsdienstleistungen durch die Dualen Systeme.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Stiftung aus drei Gremien bestehen soll: Einem Vorstand, der die Leitung operativ verantwortet und sowohl den kaufmännischen als auch den rechtlichen sowie den technischen Bereich betreut. Ein Kuratorium, das über dem Vorstand steht und als Stifter die übergeordnete Verantwortung trägt. Und schließlich ein Beirat, der an oberster Stelle angesiedelt wird und das Kuratorium berät. Außerdem soll die Stiftung von mehreren Fachgruppen und Experten unterstützt werden.

Daneben haben sich bereits Arbeitsgruppen für Register und Standards, Datenmeldung, Marktanteilsberechnung, Aufbau der Stiftung und stoffgleiche Nichtverpackungen gebildet. In den Arbeitsgruppen sollen die Fachfragen erörtert, entschieden und die Vorgaben für die weiteren Schritte definiert werden.

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