Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen

Nun hat auch Hessen auf die Proteste der Wirtschaft reagiert: Das Umweltministerium erlaubt künftig die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten in Baumischabfällen – sofern die Gemische in einer bestimmten Konzentration vorliegen.

HBCD-haltige Abfälle: Hessen erleichtert Entsorgung


Auch in Hessen dürfen nun HBCD-haltige Dämmplatten wieder in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Das Umweltministerium hat heute einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. „Wir haben die Situation der Handwerksbetriebe und Entsorger in Hessen sehr ernst genommen und mit Hochdruck an einer kurzfristigen Lösung gearbeitet“, sagte Umweltministerin Priska Hinz. „Darum haben wir einen Erlass vorbereitet, der es möglich macht, Baumischabfälle mit Anteilen der HBCD-haltigen Dämmstoffe in einer bestimmten Konzentration wie gehabt in Hausmüllverbrennungsanlagen zu entsorgen.“

Der Erlass regelt, dass HBCD-haltige Dämmplatten abweichend vom Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis auf weiteres nicht an der Baustelle getrennt werden müssen. Darüber hinaus handelt es sich, wenn im Baumischabfall nicht mehr als 0,5 Kubikmeter HBCD-haltige Dämmplatten pro Tonne Gesamtgewicht enthalten sind, nicht um gefährlichen Abfall. Dieser kann dann wie bisher in Hausmüllverbrennungsanlagen verbrannt werden.

„Damit wird sich der Entsorgungsengpass in Bezug auf Polystyrol deutlich entspannen. Nun gilt es, gemeinsam mit Aufbereitungs- und Verbrennungsanlagen eine Lösung für die Entsorgung von Monochargen zu finden“, so die Ministerin.

Lösungen in mehreren Ländern

Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, müssen seit 1. Oktober 2016 als gefährlich eingestuft werden. Das hatte zur Folge, dass die Abfälle nur noch in Anlagen verbrannt werden dürfen, die für gefährliche Abfälle zugelassen sind. In Hessen ist das bislang nur bei einer von vier Müllverbrennungsanlagen der Fall.

Die Entsorgungsverbände protestierten gegen die Einstufung als gefährlicher Abfall und appellierten an die Länder, weiterhin die funktionierende Entsorgung sicherzustellen. Dabei trafen sie bei einigen Ländern auf offene Ohren: Baden-Württemberg kündigte an, eine pragmatische Lösung in Aussicht zu stellen, das saarländische Umweltministerium schloss eine entsprechende Vereinbarung mit der Müllverbrennungsanlage Velsen. Auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gibt es bereits Lösungen.

© 320°/ek | 18.10.2016

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