Erlass in Baden-Württemberg

Das baden-württembergische Umweltministerium will mit einem aktuellen Erlass die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen erleichtern. Für Müllverbrennungsanlagen würden die formalen Hürden gesenkt, verspricht Minister Untersteller.

HBCD-haltige Abfälle: Untersteller stellt pragmatische Lösung in Aussicht


Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Erlass die Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen Müllverbrennungsanlagen auch weiterhin HBCD-haltige Dämmstoffe verbrennen können. „Wir sehen einen pragmatischen Weg, damit das langlebige und für die Umwelt schädliche HBCD aus den früher verwendeten Dämmplatten auch weiterhin in den Müllverbrennungsanlagen im Land verbrannt und somit sicher zerstört werden kann“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller heute (12.10.) in Stuttgart.

Dämmstoffe, die mehr als 0,1 Prozent HBCD enthalten, gelten seit 1. Oktober als gefährliche Abfälle. Da den meisten Hausmüllverbrennungsanlagen im Land die erforderliche Zulassung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle fehlt, verweigerten sie nun die Annahme dieser Stoffe, heißt es seitens des Ministeriums. Untersteller hat deshalb die Betreiber der sechs Müllverbrennungsanlagen im Land sowie die betroffenen Verbände zu einem Gespräch am 18. Oktober eingeladen. „Ich bin zuversichtlich, dass unsere Hinweise die Entsorgungssituation schnell entspannen können“, erklärte er.

Keine Trennung an der Baustelle

In dem Erlass weist das Ministerium darauf hin, dass HBCD-haltige Dämmplatten abweichend vom Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis auf weiteres nicht an der Baustelle getrennt werden müssen. Zur Begründung führt das Ministerium an, dass die Trennung für das anschließende Verbrennen derzeit keine Vorteile biete. Hausmüllverbrennungsanlagen könnten solche Abfallchargen mit weniger als 0,5 m³ HBCD-haltigen Dämmplatten pro Tonne Gesamtgewicht wie bisher verbrennen, da es sich den gesetzlichen Be­stimmungen zufolge hierbei nicht um gefährlichen Abfall handele. Denn aufgrund des relativ geringen Gewichts der Dämmplatten betrage der Gewichtsanteil des HBCD in einem solchen Fall weniger als 0,1 Prozent.

Sollte der Wert von 0,5 m³ HBCD-haltigen Dämmplatten pro Tonne Gesamtgewicht überschritten werden, liege zwar gefährlicher Abfall vor und die Hausmüllverbrennungsanlagen benötigten hierfür eine förmliche Zulassung, erklärt das Ministerium. „Diese formale Hürde können die Betreiber der Anlagen aber leicht überwinden“, so Minister Untersteller. „Hierzu müssen sie lediglich den notwendigen Antrag für eine Änderung ihrer Genehmigung stellen.“

Die Behörden würden dann mit Blick auf die schwierige Entsorgungslage ab diesem Zeitpunkt das Verbrennen von HBCD bis zum Abschluss des Verfahrens dulden, sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere und umweltgerechte Zerstörung des Stoffes HBCD vorliegen, verspricht der Minister. Diese Beurteilung sei kurzfristig möglich, da in den Anlagen schon bis Ende September die Stoffe zusammen mit dem Hausmüll verbrannt wurden. Aufgrund der bisher vorliegenden Erfahrungen seien keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Einzelheiten des Verfahrens wolle das Ministerium in dem Gespräch mit den Anlagenbetreibern erörtern.

Der Minister erinnerte an die Diskussion um das Wertstoffgesetz, in der die Entsorgungswirtschaft wiederholt betont habe, dass sie selbst am besten in der Lage sei, aufkommende Entsorgungsfragen zu lösen. Er erwarte daher von der gewerblichen Wirtschaft, dass sie sich jetzt zeitnah um die ihr obliegende Beseitigung der Dämmabfälle kümmere. „Immerhin hatten die Betroffenen lange genug Zeit, sich auf die veränderte Rechtslage einzustellen“, so Untersteller.

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