Steigende ear-Gebühren

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen künftig mehr für Bereitstellungs- und Abholanordnungen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) bezahlen. Schuld daran sind die Kommunen, heißt es.

Hersteller werden doppelt bestraft


Das Bundesumweltministerium (BMU) wird die ear-Gebühren für die Bereitstellungs- und Abholanordnung jeweils um rund 18 Prozent anheben. Das erklärt das Ministerium in seiner Begründung zum aktuellen Entwurf zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV). Die Gebühr für die Bereitstellung erhöht sich demnach von derzeit 27,70 Euro auf 32,70 Euro, und die Gebühr für die Abholung steigt von 34,70 Euro auf 40,90 Euro. Ein Trost hat das BMU aber: „Letztlich bleibt die Belastung für die einzelnen Hersteller durch diese Änderung der ElektroGKostV grundsätzlich unverändert.“

Grund für das Drehen an der Kostenschraube sind die steigenden Optierungen der öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE). Gemäß § 9 Abs. 6 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dürfen die örE bei bestimmten Gruppen von Altgeräten in Eigenregie die Wiederverwendung, Behandlung oder Entsorgung vornehmen und auch selber vermarkten. Seit einigen Jahren machen die Kommunen von dieser Möglichkeit immer stärker Gebrauch (siehe Grafik).Seitdem gehen die Abholanordnungen der ear ständig zurück. Davon würden nach Ansicht des BMU die Fixkosten für Sach- und Personalaufwand allerdings unberührt bleiben, da diese weitgehend fallzahlunabhängig seien. „Es ist der Stiftung weder möglich“, so das BMU, „den Umfang der vorzuhaltenden Infrastruktur noch den Personalbestand entscheidend zu reduzieren oder umzustrukturieren.“

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Ohne eine Gebührenerhöhung würde der Rückgang der Abhol- und Bereitstellungsanordnungen zwar zu Kostenersparnissen auf Seiten der Hersteller führen. Diese ginge allerdings mit einer Kostenunterdeckung bei der Stiftung ear einher, erklärt das BMU. Eine unveränderte Gebührenhöhe würde zu erheblichen Mindereinnahmen bei der Stiftung ear führen. Und das, obwohl sich die Kosten der Stiftung ear nicht wesentlich erhöht haben, im Gegenteil sogar für das Jahr 2014 deutlich gesenkt werden konnten.

Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung ear, hat bei einer Fachkonferenz zum Thema Entsorgung von Elektro-Altgeräten einen Paradigmenwechsel bei der Entsorgung von EAG festgestellt. Dieser geht Hand in Hand mit steigenden Rohstoffpreisen und damit steigenden Erlösen. So könnten laut Goldberg für die meisten Sammelgruppen inzwischen erhebliche Erlöse erzielt werden. Selbst für Kühlgeräte könnten teilweise bis zu 50 Euro pro Tonne erlöst werden. Laut der Zahlen der Stiftung ear haben sich die Optierungen der örE von 2011 auf 2012 um 14 Prozent und von 2012 auf 2013 nochmals um 16 Prozent erhöht. Gleichzeitig haben sich die Abholanordnungen von rund 86.000 im Jahr 2011 auf rund 66.000 im vergangenen Jahr reduziert. „Das entspricht einem Rückgang von 23 Prozent, gleichbedeutend mit einem Gebührenrückgang im Haushalt der ear von circa 1 Million Euro“, wie Goldberg bei der von der Akademie Dr. Obladen GmbH in Kooperation mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veranstalteten Fachkonferenz deutlich machte. Dieser Abwärtstrend wird sich in diesem Jahr fortsetzen, denn die aktuelle Hochrechnung für 2013 kommt auf etwa 55.500 Abholanordnungen. Das BMU rechnet auch für das kommende Jahr mit einem weiteren Rückgang der Anordnungen auf circa 50.000. Die Hersteller erhalten also derzeit und zukünftig immer weniger Abhol- und Bereitstellungsanordnungen.

Aufgrund der steigenden Optierungen der örE seien die ear-Gebühren für die Hersteller bereits um rund 38 Prozent gestiegen, während gleichzeitig die Erlösmöglichkeiten der Hersteller durch Vorselektion beziehungsweise Beraubungen der Gräte gesunken seien, sagte ear-Vorstand Goldberg. Damit kommt es aus Sicht des Verbands zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) zu einer Doppelbestrafung der Hersteller. Sie würden nicht nur um die Altgeräte enteignet, die sie ordnungsgemäß bei der ear registriert hätten. Die Kommunen würden zudem von den hohen Rohstoffpreisen bei den gefragten Sammelgruppen profitieren, während die Hersteller die Kosten für das Recycling der übrigen Geräte tragen müssten. Damit verlören die Hersteller den Zugriff auf die Altgeräte, deren Recycling sie finanzieren. Nach Meinung des VERE-Verbands werden sie werden praktisch an der Ausübung ihrer Produktverantwortung gehindert. Die Optierungen gingen insbesondere zu Lasten der KMU, da sie eine weitere Senkung der EAR-Gebühren verhindern und damit Markteintrittsbarrieren für die kleinen Unternehmen schaffen würden.

Bei der Opladen-VKU-Konferenz wies ear-Vorstand Goldberg auf ein weiteres Problem bei der Optierung hin. Viele örE versäumten nämlich die Verlängerung der Optierung. Goldberg sprach sich dafür aus, die Anzeigefrist für Optierungen, die aktuell drei Monate beträgt, auf sechs Monate zu verlängern. Die Bindungsfrist solle von einem Jahr auf zwei oder drei Jahre verlängert werden. In diesen Punkten zeigte Holger Thärichen, Geschäftsführer der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtreinigung des VKU, bei der Fachkonferenz Entgegenkommen und Bereitschaft zur Mitarbeit. Eine Verstärkung der Anzeige- und Meldepflichten der optierenden Kommunen könne allerdings nichts daran ändern, dass die Eigenverwertung grundsätzlich außerhalb des Regimes der Abholkoordination der ear stattfinde. Da selbst die Meldung einer einzelnen Behälterabholung durch den beauftragten Entsorger bei der ear keine Abholanordnung auslösen würde, könne es auch keine Rechtfertigung für einen zusätzlichen Gebührentatbestand zulasten der Kommunen geben

 

Folgende 5 Sammelgruppen existieren:

– Sammelgruppe 1: Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (Kategorien 1, 10)

– Sammelgruppe 2: Kühlgeräte (Kategorie 1)

– Sammelgruppe 3: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik (Kategorien 3, 4)

– Sammelgruppe 4: Gasentladungslampen (Kategorie 5)

– Sammelgruppe 5: Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kategorien 2, 5, 6, 7, 8, 9)

 

Optierungen der Kommunen

Die Möglichkeit für Kommunen, Optierungen für bestimmte Sammelgruppen auszuüben, war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des ElektroG ein politischer Kompromiss. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Kommunen auch weiterhin zur Sammlung der Altgeräte auf ihren Wertstoffhöfen bereit waren. Steigende Rohstoffpreise machen eine Optierung, die allerdings jeweils für ein gesamtes Jahr auszuüben ist, für die Kommunen immer attraktiver.

Hersteller kritisieren, dass sei die daraus zu erzielenden Gewinne, die unter Umständen die Kosten der Entsorgung durchaus überschreiten können, nicht selbst realisieren und an die Verbraucher weitergeben können. Die geteilte Produktverantwortung wird damit in der Tat in gewisser Weise ausgehebelt.

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