Abfallexporte

Illegale Abfallexporte müssen bekämpft werden, sagt Hessens Umweltministerin Priska Hinz. Sie hat deshalb einen Plan zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen veröffentlicht. Der Kontrollplan vernetzt alle bestehenden Überwachungsaktivitäten.

Hessen stellt Kontrollplan für Abfallverbringung vor


Das Land Hessen hat einen Kontrollplan für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen veröffentlicht. Damit werden die bestehenden Überwachungsaktivitäten des Bundesamts für Güterverkehr, der Zolldienststellen und der Polizeibehörden erstmals in einem vernetzten Zusammenhang dargestellt. „Die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen hat besondere Bedeutung“, sagte Landesumweltministerin Priska Hinz bei der Vorstellung des neuen Kontrollplans in Wiesbaden. Hessen habe zwar keine Außengrenzen, sei aber wichtiges Transitland für Güter aller Art und damit auch für Abfälle.

Wie Hinz betonte, beinhalte der vom EU-Recht vorgegebene Begriff der „Kontrolle“ alle Maßnahmen, die von beteiligten Behörden unternommen werden, um festzustellen, ob Unternehmen, Makler oder Händler, die für Abfallverbringung, Verwertung oder Beseitigung einschlägigen Vorschriften erfüllen. „Ich bin zuversichtlich, dass die jetzt im Kontrollplan Hessen zusammengeführten Aktivitäten, zu einer effektiveren Überwachung der Abfallverbringung führen werden. Mein Dank richtet sich an alle an der Erarbeitung Beteiligten. Sie haben es geschafft, dass der Kontrollplan Hessen als einer der ersten in Deutschland jetzt veröffentlicht werden kann.“

Verpflichtung durch die EU

Grundsätzlich ist nach Angaben der Ministerin nichts gegen einen legalen Export gebrauchsfähiger Geräte einzuwenden, zumal in Deutschland gerade hochwertige Elektronikgeräte nach immer kürzerer Zeit ausgetauscht werden. Es werde aber auch in erheblichem Umfang Elektroschrott exportiert und das Aufdecken dieser und anderer illegaler Exporte sei eine schwierige Herausforderung, der sich die Mitgliedstaaten der EU zu stellen haben, erklärte Hinz. Die EU habe darauf reagiert und die Mitgliedstaaten durch eine Änderung der EU-Abfallverbringungsverordnung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2017 Pläne für die durchzuführenden Kontrollen zu erstellen.

Die Kontrollpläne sind zu veröffentlichen und mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Ergänzende Regelungen für die Umsetzung in Deutschland trifft das Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften, das am 10. November 2016 in Kraft getreten ist. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes obliegt in Deutschland die Erstellung und Überprüfung der Kontrollpläne den Bundesländern.

Der Kontrollplan Hessen wurde unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit den hessischen Regierungspräsidien, dem Bundesamt für Güterverkehr, der Generalzolldirektion Nürnberg, dem Landespolizeipräsidium und der Wasserschutzpolizeiabteilung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums erarbeitet und steht hier zur Verfügung.

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