Diskussion um Verpackungsgesetz

Wird es ein Verpackungsgesetz geben, oder doch ein Wertstoffgesetz? Wann kommt der Referentenentwurf? Und was wird drinstehen? Fragen über Fragen, auf die es auch bei der Konferenz der Kanzlei GGSC noch keine Antworten gab. Aber es gab eine Reihe von Forderungen. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner äußerte auch einen Wunsch.

„Im Zustand der Kaffeesatz-Leserei“


Es gibt viele Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem geplanten Verpackungsgesetz stellen, auch diejenige, ob es aus kommunaler Sicht geschickt war, das Verbändepapier ohne vorherige Konsultation der Bundesländer zu unterzeichnen. Hartmut Gaßner, Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei GGSC und Sprecher der Initiative GemIni, zählt zu denjenigen, die das bezweifeln. Aber er hielt sich am Donnerstag vergangener Woche mit Kritik zurück. Es waren nur einige Andeutungen, die er bei der jährlichen GGSC-Konferenz „Erfahrungsaustausch Kommunale Abfallwirtschaft“ machte.

Es sei für diejenigen, die nicht am Verbändepapier beteiligt waren, überraschend gewesen, dass die Kommunen auf die Forderung nach einem Wertstoffgesetz mit einer kommunalen Verantwortlichkeit verzichtet haben, sagte Gaßner. Es gebe auch unterschiedliche Einschätzungen darüber, ob es sinnvoll gewesen ist, einen Kompromiss zu suchen, ohne sich zuvor mit den Ländern zu verständigen. Eine solche Vorgehensweise werde möglicherweise nicht gut gehen, „wenn man jetzt danach fragt, ob und inwieweit eine weitere Unterstützung erfolgt“. So stelle sich die Frage, ob es sinnvoll gewesen ist, den zehn Umweltministern aus den Reihen der Grünen zu zeigen, „wo der Hammer hängt“.

Nach Gaßners Einschätzung ist es fraglich, ob die Positionen des Verbändepapiers auch tatsächlich im Referentenentwurf aufgenommen werden. Offen sei ebenfalls, ob das Papier den Titel Verpackungsgesetz oder Wertstoffgesetz tragen wird. Fest steht nach seiner Auffassung nur, dass es ein Gesetz geben wird. Wie Gaßner betonte, gebe es bezogen auf die Materie Abfallwirtschaft kein Zustimmungserfordernis des Bundesrats. „Eine zentrale Stelle, die bestimmte öffentlich-rechtliche Befugnisse hat, bedarf einer Beleihung. Und eine Beleihung ist nur möglich, wenn es ein Gesetz gibt. Wir werden also ein Gesetz sehen.“

Allerdings sollte das Gesetz im besten Fall nicht den Titel Wertstoffgesetz tragen. „Wenn ich mir etwas wünschen darf, dann würde ich mir wünschen, dass es nicht Wertstoffgesetz heißt“, sagte Gaßner. Wäre nämlich der Titel Wertstoffgesetz vergeben, dann hätte derjenige, der das Thema in den kommenden Jahren nochmal umfassender angehen wolle, politisch keine Chance.

„Rechtssicherer Mitbenutzungsanspruch“

Ähnlich sieht das auch VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. „Würde über dem Verbändepapier Wertstoffgesetz stehen, würden alle Verbände, die das Papier unterzeichnet haben, ihre Unterschrift wieder zurückziehen und sagen, das hatten wir in dieser Form nicht vereinbart“, erklärte er.

Hasenkamp rechtfertigte die Zustimmung zum Verbändepapier mit der fehlenden Rechtssicherheit für die Ausgestaltung der Mitbenutzung kommunaler Systeme durch die Systembetreiber. So fehle bei den Abstimmungsvereinbarungen zu PPK die Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung der Übergabe der Materialien und die Erlösbeteiligung. Ferner gebe es auch keine Rechtssicherheit bezüglich der Vergütungsgrundlage für die kommunale Erfassungsleistung.

Deshalb habe der VKU zusammen mit anderen Verbänden geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, das Verpackungsrecht gemeinsam weiterzuentwickeln. Im Ergebnis sei es gelungen, einen rechtssicheren kommunalen Mitbenutzungsanspruch für PPK und die Wertstoffholsysteme im Verbändepapier zu verankern, betonte Hasenkamp. Darüber hinaus habe man die Herausgabeansprüche der Systeme auf PPK-Anteile abwenden können.

„Missglücktes Gesetzgebungsverfahren“

Aus Sicht des BDE, der das Verbändepapier nicht unterschrieben hat, ist die weitere Entwicklung bezüglich des Verpackungsgesetzes oder Wertstoffgesetzes nach wie vor schwer abzuschätzen. Man wisse nicht genau, was wirklich die Vorstellung des BMUB und der Regierungsfraktionen ist, sagte BDE-Präsident Peter Kurth bei der GGSC-Tagung. „Wir sind unverändert im Zustand der gepflegten Kaffeesatzleserei.“

Kurth bezeichnete das bisherige Gesetzgebungsverfahren zum Wertstoffgesetz als missglückt. Mit einer „vernünftigen ministeriellen und politischen Vorbereitung“ könne er sich aber doch noch vorstellen, dass ein Wertstoffgesetz eines Tages gelingen kann. Insgesamt fällt Kurths Zwischenbilanz für die laufende Legislaturperiode verhalten aus. Für die Legislaturperiode 2013 bis 2016 habe das BMUB eine Reihe von stoffstromspezifischen Regelungen angekündigt, die zum Teil schon seit vielen Jahren überfällig seien. Bislang sei aber nur wenig beschlossen. „Der Kanzlerin wird der Satz zugeschrieben, dass das, was bis zur Sommerpause nicht im Kabinett ist, auch nicht mehr Gesetz in dieser Legislaturperiode wird. Hoffen wir, dass sie diesen Satz nicht ernst meint, sonst sieht es echt nicht gut aus.“

Mit Blick auf den Arbeitsentwurf des BMUB zum Verpackungsgesetz sagte Kurth, dass der BDE die vorgesehenen RC-Quoten für realistisch halte. Allerdings sollten die Quoten auf die Sammelmengen bezogen sein und nicht auf die lizenzierten Mengen. In der geplanten Zentralen Stelle sollten ferner auch diejenigen einen Platz haben, die in Sortieranlagen investieren, also unter anderem Vertreter des BDE. „Die müssen in die Zentrale Stelle rein und zwar nicht nur als Beirat zu einer Weihnachtsfeier am Ende des Jahres. Ansonsten geht das schief.“

Kurth erinnerte daran, dass es eine Verantwortung dafür gegeben hat, dass das Systemgeschäft im Jahr 2014 fast kollabiert wäre. „Das kann man auch festmachen, wo es diese Verantwortung gab. Und denen nun zu sagen, ihr macht jetzt mal die Regeln für den Vollzug übernehmende Stelle, ist nicht ganz ohne.“

 

Mehr zum Thema
„Unverpackt trifft immer noch den Nerv der Menschen“
„Der Getränkekarton hat eine unglaublich schlechte Recyclingbilanz“
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
PreZero plant LVP-Sortieranlage in Dänemark
Weniger Verpackung bei Amazon: „Wir nutzen maschinelles Lernen“