Neue EAG-Verordnung

Seit 1. Oktober gilt in Indien eine neue Verordnung für den Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten. Experten sagen dem indischen Markt ein starkes Wachstum voraus. Potenzial gebe es für neue Unternehmen im E-Schrott-Management oder mit angrenzendem Geschäftsfeld.

Indien: Experten sagen boomenden E-Schrott-Markt voraus


Erst knapp vier Wochen ist die neue Verordnung für den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräteabfall ‚E-Waste Management Rules 2016’ in Indien alt. Doch aus Sicht der Marktanalysten Frost & Sullivan ist bereits ein positiver Trend für die E-Schrott-Abfallwirtschaft erkennbar. Das Interesse indischer Unternehmen habe sich seither verstärkt, berichtet das Beratungsunternehmen.

Die E-Waste Management Rules 2016 beinhaltet laut Forst & Sullivan konkrete Vorschriften, die das Management von E-Schrott regeln. Dazu zählen, dass

  • Hersteller, Händler, Online-Einzelhändler und Wiederaufbereiter von gebrauchten Geräten für die Erfassung des Stoffstroms zuständig sind. Darüber hinaus kann der E-Schrott über Sammelstellen erfasst werden.
  • Öffentliche Institutionen und Gesundheitseinrichtungen mit einem Umsatz von mehr als einer Indischen Rupie (1 INR = 0,0137 Euro.) in die Gruppe der Großverbraucher einbezogen werden.

Des Weiteren gilt eine erweiterte Herstellerhaftung. Hersteller elektrischer und elektronischer Geräten müssen ihre Produkte am Lebensende zurücknehmen. Wer das bis Ende des Jahres nicht implementiert, darf seine Produkte zukünftig nicht mehr kommerziell vermarkten. Zusätzlich verpflichtet das Gesetz die Hersteller, 30 Prozent des in den ersten zwei Jahren erzeugten Abfalls zurückzunehmen. Im siebten Jahr muss die Rücknahme-/Sammelquote bereits bei 70 Prozent liegen.

E-Schrott-Erfassung bislang unorganisiert

Das jährliche Aufkommen von E-Schrott in Indien wird laut Frost & Sullivan 2017 voraussichtlich bei mehr als zwei Millionen Tonnen liegen. Gleichzeitig steige das Volumen jährlich von 2015 bis 2020 um durchschnittlich 21 Prozent. „Mehr als 70 Prozent des E-Schrotts wird durch staatliche, öffentliche und private Industrien generiert, während die Haushalte und die verarbeitenden Industrien auf jeweils 15 Prozent kommen”, sagt Kshitij Nilkanth, Program Manager bei Frost & Sullivan.

Ordnungsgemäß erfasst, wird den Analysten zufolge nur ein kleiner Teil des Abfalls – lediglich vier bis fünf Prozent des gesamten E-Schrott-Markts. Der weitaus größere Anteil von 95 Prozent falle auf den unorganisierten Sektor. Das wird sich mit den neuen Regelungen ändern, ist Kshitij Nilkanth überzeugt.

Neue Möglichkeiten für Unternehmen

Die meisten Unternehmen im Bereich E-Schrott-Management dürften also ihren Aktionsradius erweitern. Bislang sind sie in den zehn indischen Bundesstaaten aktiv, in denen der Großteil an E-Schrott erzeugt wird. „Die Einführung der Rechtsvorschriften von 2016 wird Unternehmen in den Fokus nehmen und neue Möglichkeiten in anderen Bundesstaaten und Tier 2-Städten eröffnen“, sagt Nilkanth.

Zudem sei es wahrscheinlich, dass die steigenden E-Schrott-Volumina neue Unternehmen anziehen werden beziehungsweise solche, die im E-Schrott-Management ein angrenzendes Geschäftsfeld sehen. Die Schlüsselaufgabe wird laut Frost & Sullivan sein, Möglichkeiten entlang der Wertschöpfungskette zu erkennen und entsprechende Strategien zu formulieren.


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