Abfallrechtliche Überwachung

Im Zuge der Novelle zur abfallrechtlichen Überwachung sollen auch die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) und die Abfallbeauftragten-Verordnung (AbfBeauftrV) geändert werden. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf zugestimmt. Geplant ist, die Novelle noch in diesem Jahr abzuschließen.

Kabinett beschließt EfbV und AbfBeauftrV


Das Bundeskabinett hat am 24. August dem Regierungsentwurf zur Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung zugestimmt. Zentrale Elemente der Mantelverordnung sind die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (Artikel 1) und die Abfallbeauftragten-Verordnung (Artikel 2). So soll zum einen die EfbV neu gefasst werden und damit ein schärferes Profil erhalten. Die neue AbfBeauftrV soll das Werk von 1977 ablösen und die Qualität der Beauftragten erhöhen.

Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, entwickelt die neue Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung das Qualitätsprofil des Entsorgungsfachbetriebes fort und berücksichtigt dabei auch die Erfahrungen von Wirtschaft und Vollzug. Die neue Abfallbeauftragten-Verordnung verfolge das Ziel, die bestehende Regelung aus dem Jahr 1977 an den technischen Fortschritt anzupassen und die Institution des Abfallbeauftragten als bewährtes Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung vor dem Hintergrund der gewachsenen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes neu zu fundieren und auszubauen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Dieser wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 14. Oktober 2016 über den Verordnungsentwurf beraten. Das Verfahren soll noch in diesem Jahr zum Abschluss gebracht werden.

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