Nicht praxistauglich

Die LAGA schließt sich der Kritik der Entsorgungsverbände am geplanten KAS-25-Leitfaden an. Gefährliche Abfälle seien erst unter bestimmten Voraussetzungen im Sinne der Störfall-Verordnung einzustufen.

KAS-25: LAGA fordert Überarbeitung


Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat auf ihrer Vollversammlung Ende September den Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) „KAS-25: Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ in Frage gestellt. Wie mehrere Entsorgerverbände in einer gemeinsamen Mitteilung berichten, fordert auch die LAGA eine praxistaugliche Überarbeitung. Damit folgt sie in weiten Teilen der Kritik verschiedener Entsorgungsverbände. In den vergangenen Monaten hatten sich die Verbände ASA, BAV, BDE, BDSV, BRB, BVA, BVSE, VDM, und VHI für eine Überarbeitung des Leitfadens eingesetzt.

Die Überarbeitung des KAS-25-Leitfadens wird voraussichtlich Anfang 2015 starten. Die Entsorgerverbände haben hierzu bereits eine personelle Beteiligung im KAS-Gremium gefordert. Wie aus der gemeinsamen Mitteilung hervorgeht, bestätigt die LAGA in ihrer Stellungnahme, dass die systematische Anwendung des Stoffrechts auf das Abfallrecht im Leitfaden KAS-25 nicht praxistauglich ist. Abfälle seien komplex, heißt es zur Begründung, außerdem hätten sie unterschiedliche Zusammensetzungen und Schadstoffanteile. Deshalb seien sie gesondert zu betrachten und die einschlägigen Bestimmungen des Stoffrechtes seien nicht direkt auf sie anwendbar.

LAGA und Verbände stimmen zudem darin überein, dass gefährliche Abfälle erst dann im Sinne der Störfallverordnung (StörfallVO) einzustufen sind, wenn sie unter den in den Betriebsbereichen anzutreffenden Bedingungen in entsprechenden Eigenschaften und Mengen vorliegen. So sei es absurd, bei einem Kühlschrank im Rahmen der Störfalleinstufung auf dessen Gesamtgewicht abzustellen und nicht auf die tatsächlich enthaltene Menge an gefährlichen Stoffen.

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