Klarstellung des Bundesfinanzministeriums

Der Umgang mit Barzahlungen im Schrotthandel entzweit die Gemüter. Die BDSV ist für ein Bargeldverbot, der bvse und der VDM sind dagegen. Das Bundesfinanzministerium stellt nun klar: Es gibt derzeit keine Pläne für ein Verbot.

Kein Barzahlungsverbot für Schrotthandel


Anlass für die Stellungnahme von Staatssekretär Michael Meister war ein Schreiben der Verbände bvse und VDM von Mitte März. Darin hatten die Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock und Ralf Schmitz ihre Einwände hinsichtlich eines möglichen Barzahlungsverbots im Schrotthandel geäußert. Wie Meister in seinem Antwortschreiben mitteilt, werde für Deutschland ein derartiges Verbot nicht geplant, auch Schwellenwerte für die Annahme von Bargeld werden nicht in Betracht gezogen. Auch auf europäischer Ebene gebe es hierzu keine Bestrebungen.

Ein Barzahlungsverbot gibt es bereits in zehn EU-Mitgliedstaaten. Ginge es nach dem Stahlschrottverband BDSV, würde auch Deutschland dazugehören. Der Verband hatte sich auf seiner Jahrestagung im Herbst vergangenen Jahres für ein Barzahlungsverbot ausgesprochen. Denn Bargeldzahlungen im Schrotthandel stehen grundsätzlich unter dem Verdacht der Unlautbarkeit. Der Ruf von Schrotthändler ist deshalb bei Finanzämtern nicht gut.

Allerdings befürchten insbesondere kleinere Firmen einen Einbruch der angelieferten Mengen. Bei ihnen wird der Anteil der Bargeldzahlungen oftmals auf 40 bis 50 Prozent geschätzt. Im Durchschnittlich werden laut BDSV etwa 20 Prozent der Schrottlieferungen in bar ausgezahlt. In Frankreich, wo es ein Barzahlungsverbot im Schrotthandel bereits gibt, hat das Verbot tatsächlich zu einem Umsatzrückgang mit Privatkunden in Höhe von 20 bis 30 Prozent geführt. Aber dafür sind die französischen Schrottrecycler aus dem Visier der Finanzbehörden geraten. Denn die Barzahlung schüre nicht länger den Verdacht, dass Schrottrecycler Steuern hinterziehen wollten.

Leitfäden für bvse- und VDM-Mitglieder

Für die Verbände bvse und VDM hingegen steht fest, dass ein Barzahlungsverbot das wirtschaftliche Aus vieler kleiner und mittelgroßer Betrieb bedeuten würde. Der bvse fordert daher, dass jedes Unternehmen selbst entscheiden soll, ob es mit Bargeld bezahlt oder nicht. Helfen soll hierbei ein Leitfaden, den der Verband zusammen mit der Wirtschaftskanzlei Brandi entwickelt hat. Darin enthalten ist beispielsweise eine Checkliste, die helfen soll, den Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug zu sichern.

Auch der VDM stellt seinen Mitgliedern einen “Leitfaden zum Risikomanagement beim Ankauf von Metallschrott” zur Verfügung. Der VDM empfiehlt seinen Mitgliedern, bei größeren Geschäftsvolumen auf Bargeschäfte zu verzichten und stattdessen den Überweisungsweg zu wählen. „Die Entscheidung hierüber liegt aber beim Unternehmer, nicht beim Staat“, betont der Verband.

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