Bundeskartellamt zum Verbrennungsmarkt

Bestehen am Abfallverbrennungsmarkt Überkapazitäten? Nein, sagt das Bundeskartellamt. Dafür gebe es keine Hinweise. Forderungen nach einem Rückbau von Verbrennungskapazitäten lehnt die Behörde ab.

„Kein Hinweise auf Überkapazitäten“


Das Bundeskartellamt weist Forderungen nach einem Abbau vermeintlicher Überkapazitäten von Müllverbrennungsanlagen zurück. Wie die Wettbewerbsbehörde in ihrem Tätigkeitsbericht für 2014 erläutert, habe die Behörde im vergangenen Jahr Untersuchungen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands im Rahmen von Fusionskontrollverfahren durchgeführt. Dabei hätten sich keine Hinweise auf Überkapazitäten ergeben.

Die befragten Anlagenbetreiber hätten weit überwiegend einen hohen Auslastungsgrad ihrer Anlagen dokumentiert, schreibt das Kartellamt. Teilweise würden die Anlagen auch durch Importe ausgelastet. Dadurch seien manche Entsorgungsbetriebe der Erfassungsstufe darauf angewiesen, hohe Transportkosten in Kauf zu nehmen, um geeignete Anlagen zu finden.

„Vor diesem Hintergrund sind die derzeitigen Erwägungen zu einem koordinierten Kapazitätsabbau für einen funktionsfähigen Wettbewerb problematisch“, so das Kartellamt. Zu befürchten seien nämlich höhere Kosten, sofern das Angebot an Verbrennungskapazitäten künstlich verknappt werden sollte. Die höheren Kosten würden die betroffenen Entsorgungsunternehmen an ihre Kunden, also private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, abwälzen.

Wie das Kartellamt zu bedenken gibt, könne grundsätzlich ein zwischen den Anbietern von Verbrennungsleistungen koordinierter Abbau von Verbrennungskapazitäten einen Verstoß gegen das Kartellverbot darstellen. Der Kartellrechtsverstoß werde auch nicht durch eine Koordination oder Moderation von politischer Seite, durch Verbände oder durch Umweltbehörden ausgeschlossen, betont die Behörde.

 

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