Beschluss des Bundesrats

Freie Bahn für das Verpackungsgesetz: Der Bundesrat hat am Freitag einen Antrag auf Einberufen des Vermittlungsausschusses zurückgewiesen. Damit kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten.

Kein Vermittlungs-Ausschuss zum Verpackungsgesetz


Der Bundesrat hat am Freitag den Antrag des Umweltausschusses des Bundesrats, einen Vermittlungsausschuss zum Verpackungsgesetz einzuberufen, abgelehnt. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2019 in Kraft treten. In einer kurzen Aussprache im Plenum des Bundesrats hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, den Kompromiss zum Verpackungsgesetz nochmals verteidigt.

Der Grüne Punkt zeigt sich zufrieden mit dem Beschluss. „Das Verpackungsgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung: weg von der linearen Wirtschaft und hin zur Kreislaufwirtschaft“, erklärt Michael Wiener, CEO der Duales System Holding.

Das Verpackungsgesetz sieht deutlich höhere Verwertungsquoten vor. Für Kunststoff steigt die Quote von jetzt 60 Prozent, von denen wiederum 60 Prozent werkstofflich zu recyceln sind, auf dann 90 Prozent, von denen 65 Prozent über ein werkstoffliches Recycling erreicht werden müssen. „Mussten bisher also lediglich 36 Prozent des Kunststoffs recycelt werden, so werden es künftig 58,5 Prozent sein“, betont der Grüne Punkt. Bis 2022 soll diese Quote noch einmal auf dann 63 Prozent angehoben werden.

„Die ambitionierten Quotenvorgaben sind ein Ansporn für die Branche“, so Wiener. „Jahrelang sind Investitionen zurückgehalten worden, beispielsweise in bessere Sortier- und Aufbereitungstechnik insbesondere für Kunststoff. In den letzten Monaten ist allein durch die Aussicht auf das Verpackungsgesetz neuer Schwung entstanden. Nun haben wir endlich Planungssicherheit und können das Verpackungsrecycling in Deutschland zielgerichtet weiterentwickeln.“

Weitere Fortschritte dürften nach Auffassung des Grünen Punkts durch die Anforderung entstehen, besonders gut recyclingfähige Verpackungen im dualen System zu bevorzugen. Zudem sieht das Verpackungsgesetz die Einrichtung einer Zentralen Stelle vor, die für einen fairen Wettbewerb der dualen Systeme sorgen soll. Die Zentrale Stelle wird die Registrierung der verpflichteten Inverkehrbringer übernehmen und die dualen Systeme überwachen.

VKU: Chance vergeben

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt sich vom Ergebnis des heutigen Bundesratsbeschlusses enttäuscht. „Das Verpackungsgesetz macht die Kreislaufwirtschaft nicht ökologischer. Weder werden die Verpackungsmengen dadurch sinken, noch wird deutlich hochwertiger recycelt werden“, erklärt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. „Außerdem bleibt die für den Bürger wenig verständliche Trennung von Verpackungen und Nichtverpackungen bestehen. Damit wurde eine große Chance für mehr Ressourcenschutz und Bürgerfreundlichkeit vergeben.“

Der VKU kritisiert unter anderem, dass die Einrichtung der Zentralen Stelle „drastisch steigende Bürokratiekosten“ mit sich bringen wird. Aus Sicht des VKU wären Verbesserungen nötig gewesen, die die Papiersammlung vereinfacht hätten. „Obwohl alle Papiere in einer gemeinsamen Tonne gesammelt und auch verwertet werden können, müssen die Kommunen künftig den Verpackungsanteil den dualen Systemen zur Verfügung stellen, was erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich bringt“, so der Verband.

Als positiv bewertet der VKU, dass die Kommunen den dualen Systemen zukünftig Vorgaben für die Sammlung der Leichtverpackungen machen können, also zu Behältnissen, Leerungsintervallen sowie zur Frage, ob die Leichtverpackungen mittels Tonne oder gelbem Sack gesammelt werden. „Die Bürger können nun ähnliche Standards bei der Sammlung von Leichtverpackungen erwarten wie bei der Sammlung der übrigen Haushaltsabfälle. Allerdings ist für uns nicht nachvollziehbar, dass die Kommunen diese Vorgaben nur für Leichtverpackungen und nicht auch für Glas machen können sollen.Trotzdem werden wir unsere Mitglieder dazu aufrufen, intensiv von den neuen Gestaltungsrechten im Interesse der Bürger Gebrauch zu machen“, so Hasenkamp.

Perspektive für die Zukunft

Breite Zustimmung gibt es unterdessen von vielen anderen Seiten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart bezeichnete das Verpackungsgesetz als guten Kompromiss. „Alles in allem sind es richtige und wichtige Schritte in die richtige Richtung, hin zu mehr Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und Rechtssicherheit für die Beteiligten“, erklärte Gebhart. „Ich bin ich froh, dass das Verpackungsgesetz nun endlich kommt.“

Der Entsorgerverband bvse betonte, dass mit dem Verpackungsgesetz eine Perspektive für die Zukunft geschaffen worden sei. Es komme nun darauf an, „dass die Schützengräben verlassen werden und man nun gemeinsam konstruktiv und in praktischen Schritten die Kreislaufwirtschaft im Bereich der Leichtverpackungen optimiert“, sagte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Auch Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer des Stahlrecyclingverbands BDSV zeigte sich zufrieden. „Dass die Kommunalisierung der Entsorgung von Verkaufsverpackungen und die Ausweitung auf Nichtverpackungen aus Metall verhindert worden ist, nehmen wir mit Genugtuung zur Kenntnis. Gewerbliche Schrottsammlungen werden damit in ihrer Bedeutung gestärkt. Die Notwendigkeit, in der kommenden Legislaturperiode das Fass Wertstoffgesetz erneut aufzumachen, sehen wir nicht. Die Politik sollte zunächst alles daran setzen, dass das neue Verpackungsgesetz eine Erfolgsgeschichte wird.“

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