Streit um Wirtschaftsprüfer

Das gegenseitige Misstrauen der Dualen Systeme sitzt tief, keine Frage. Nun will ein Systembetreiber die Q1-Meldungen nicht anerkennen. Der Grund: Er misstraut einem Wirtschaftsprüfer.

Keine Ruhe bei den Dualen Systemen


Bei den Dualen Systemen knirscht es erneut. In der Sitzung der Gemeinsamen Stelle am vergangenen Donnerstag hat ein Systembetreiber angekündigt, die verbindlich abzugebenden Q1-Mengenmeldungen von vier Dualen Systemen im ersten Quartal nicht anerkennen zu wollen. Die Ankündigung erfolgte, obwohl die verbindlich abzugebenden Q1-Mengen noch gar nicht gemeldet worden sind. Bislang liegt nur die indikative Meldung vor.

Vor dem Hintergrund der soeben erst bewältigten Krise der Dualen Systeme in 2014 und dem in Planung befindlichen Wertstoffgesetz würde ein solches Vorgehen schwer wiegen und den Gesamtmarkt destabilisieren, warnt der Systembetreiber RKD. Der im vergangenen Jahr von allen Dualen Systemen unterzeichnete neue Clearingvertrag sieht unter anderem einen Pool mit vier Wirtschaftsprüfern vor, um die Mengenmeldungen der Dualen Systeme zu prüfen. Ein von vier Dualen Systemen beauftragter Pool-Wirtschaftsprüfer hatte jedoch einigen anderen Dualen Systemen abgesagt. Eines der abgelehnten Dualen Systeme kündigte daraufhin an, die Bestätigung der Mengenmeldungen dieses Wirtschaftsprüfers im Januar 2015 nicht anzuerkennen, berichtet RKD.

„Wenn ein Duales System den ihn ablehnenden Wirtschaftsprüfer verpflichten möchte, es zu prüfen, hätte ich dafür noch ansatzweise Verständnis, obwohl noch drei andere Wirtschaftsprüfer zur Verfügung stehen“, erklärte RKD-Geschäftsführer Florian Dühr. „Wenn aber aus der Ablehnung durch einen Wirtschaftsprüfer die Nichtanerkennung der Mengenmeldung anderer Dualer Systeme abgeleitet werden soll, ist das grotesk. Man wirft dadurch dem Wirtschaftsprüfer, den man selbst gern gehabt hätte, nachträglich vor, er sei inkompetent.“

Ein erneuter, öffentlich ausgetragener Streit der Dualen Systeme schade nur den Dualen Systemen selbst, warnt Dühr. „Ich kann nur dringlich anraten, die Kirche im Dorf zu lassen; sofern ein Systembetreiber meint, ein Wirtschaftsprüfer müsse ihn prüfen, soll er das bilateral klären, aber nicht andere Duale Systeme und somit die gesamte Branche damit belasten. Die Dualen Systeme müssen aufpassen, dass sie nicht den Ast, auf dem sie sitzen, selbst absägen“.

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