Pflicht zur Getrenntsammlung wird kommen

Insbesondere Lithium-Batterien stellen die Rücknahme vor besondere gefahrgutrechtliche Anforderungen. Mit einem Maßnahmenpaket will die Stiftung GRS Batterien die Kommunen unterstützen. Dazu zählen geeignete Transportbehälter und ADR-konforme Abholprozesse.

Kommunen bekommen Hilfe bei der sicheren Erfassung von Lithium-Batterien


Bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten an den kommunalen Sammelstellen müssen künftig die Batterien von den Geräten getrennt gesammelt werden. Das gilt insbesondere bei den Lithium-Batterien aufgrund ihres Gefährdungspotenzials. Eine explizite Verpflichtung zur getrennten Sammlung gibt es derzeit zwar noch nicht, sie wird aber mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) kommen. Die Endverbraucher sollten aber schon heute dazu angehalten werden. Das empfiehlt die Stiftung GRS Batterien. Sie lässt die Kommunen dabei nicht allein, sondern greift ihnen aktiv unter die Arme.

Der neue sicherheitstechnische Standard für die Sammlung von Lithium-Batterien wurde von der Stiftung GRS Batterien bereits im vergangenen Jahr umgesetzt „Allerdings sind aufgrund geltender gefahrgutrechtlicher Bestimmungen ähnliche Maßnahmen auch im Rahmen der Elektroaltgerätesammlung dringend erforderlich“, betont Georgios Chryssos, Vorstand der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien). Das geänderte Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) schreibt vor, dass hochenergetische Lithium-Batterien und -Akkus aufgrund ihrer Brandgefahr nur noch gesondert erfasst und transportiert werden dürfen.

„Das tatsächliche Schadensrisiko auf der Sammlungsebene ist zwar äußerst gering, wie eine sicherheitstechnische Analyse gezeigt hat“, erklärt Stiftungsvorstand Chryssos. Bislang seien Schadensfälle vor allem beim Transport und der Verwertung aufgetreten. Ursache dafür sei vor allem unsachgemäße und nicht ordnungsgemäße Behandlung gewesen. „Die Vorabentnahme von Batterien durch den Letztbesitzer reduziert aber diese Sicherheitsrisiken in einem erheblichen Maße und ist auch bereits vom geltenden ElektroG gedeckt.“ Diese Maßnahme sei bei den meisten Sammelstellen leicht umzusetzen und erfordere nur die Bereitstellung gefahrgutrechtlich geeigneter Transportbehälter für Lithium-Batterien sowie zusätzliche Hinweise für den Verbraucher und besondere Schulungsmaßnahmen für das Betriebspersonal.

Hilfspaket enthält Vielzahl an kostenlosen Maßnahmen

Masse der verwerteten Batterien in Deutschland nach Batterietyp in den Jahren 2012 und 2013 (in Tonnen) Das Gemeinsame Rücknahmesystem ist gemäß Batteriegesetz dazu verpflichtet, alle vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) erfassten und überlassenen Altbatterien zu übernehmen. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die Stiftung GRS Batterien zusätzlich ein Maßnahmenpaket entwickelt, das die sichere Erfassung von Lithium-Batterien beim örE sicherstellen soll. Dieses enthält den Angaben zufolge eine Vielzahl an kostenlosen Maßnahmen wie die Gestellung geeigneter Transportbehälter für herkömmliche Altbatterien und Hochenergiebatterien (Lithium-Batterien) sowie deren ADR-konforme und ordnungsgemäße Entsorgung.

Weitere Bestandteile des Paketes seien der separate, ADR-konforme Abholprozess für besonders gefährliche, beschädigte Lithium-Batterien über 500 Gramm sowie Schulungs- und Informationsmaterial für Mitarbeiter bzw. Endverbraucher. Die Stiftung GRS Batterien bietet darüber hinaus auch die Vermietung geeigneter Lagerbehälter, Expresslogistik, In-House Schulungen oder auch die Vor-Ort-Beratung zur innerbetrieblichen Umsetzung an.

Alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen laut Stiftung zudem die Gelegenheit erhalten, zusätzliche logistische Verdichtungsleistungen vergütet zu bekommen. Dazu muss eine separate Vereinbarung als qualifizierte Annahmestelle abgeschlossen werden.

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