Nährstoffbilanzierung

Mit der Novelle der Düngeverordnung müssen Landwirte die Stickstoffmenge bilanzieren, die über Kompost auf die Felder kommt. Doch welcher Gehalt in den Bundesländern angerechnet werden soll, ist nach wie vor offen. Für alle bislang diskutierten Varianten gilt: Sie würden die Kompostverwertung deutlich einschränken.

Kompostverwertung scheint massiv gefährdet


Die Ausgestaltung der Düngeverordnung schreitet voran. Ende November hatte der Bundesrat eine Regierungsverordnung zur Stoffstrombilanz verabschiedet, die auch Komposte betrifft. In der vergangenen Woche hat sich nun die Bund-Länder-Arbeitsgruppe getroffen, um über einen definierten Wert zu sprechen – also darüber, welcher Anteil des Stickstoffs, der im Kompost enthalten ist, in die Nährstoffbilanz einfließen soll.

Nach Informationen des Verbands der Humus – und Erdenwirtschaft Region Nord (VHE Nord) hat die Sitzung kein einheitliches Bild ergeben. Vielmehr habe sie die unterschiedlichen Standpunkte der einzelnen Mitglieder gezeigt. Demnach wollen einige Bundesländer den Gesamtstickstoffgehalt des Kompostes zu 100 Prozent in der Berechnung angesetzt sehen. Andere würden 50 Prozent als gerechtfertigt ansehen und wieder andere 30 Prozent als das Maß der Dinge.

Aber selbst wenn nur eine Anrechnung von 30 Prozent gewählt würde, wäre die künftige Kompostverwertung in der Landwirtschaft gefährdet. „Sollte die sich derzeit abzeichnende Linie von einer Mindestanrechnung von 30 Prozent und mehr manifestieren, wird es zu massiven Einschränkungen der Kompostverwertung in der Landwirtschaft kommen“, sagt Ulf Meyer zu Westerhausen, Geschäftsführer von VHE-Nord. Diese Signale seien bereits jetzt von vielen Landwirten an die Mitgliedsbetriebe gesendet worden.

„Der von den politischen Mandatsträgern immer wieder postulierte Gedanke einer immer nachhaltigeren Wirtschaftsweise und Recyclingwirtschaft wird hier eher zu Grabe getragen“, warnt Meyer zu Westerhausen. Er betont, dass nur 15 bis maximal 20 Prozent des Gesamtstickstoffs, je nach Kompostprodukt und -charge kurz- und mittelfristig für die Ernährung der angebauten Kulturen Kulturpflanzen zur Verfügung stehen.

„Kompost ist in erster Linie ein Bodendünger und dient dem Erhalt und Aufbau des Humusgehaltes des Bodens“, unterstreicht der Verbandsgeschäftsführer. So entspreche der mit Kompost ausgebrachte Stickstoff zum Beispiel in Niedersachsen gerade einmal 1 Prozent der mit Wirtschaftsdüngern und Gärresten in der Landwirtschaft ausgebrachten Stickstoffmenge.

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