Altpapiersammlung

Im Landkreis Tübingen wird ab 2018 eine kommunale Tonne Altpapiertonne eingeführt. Die Tonne ist freiwillig und kostenfrei. Kosten und Erlöse sollen über die Restmüllgebühren abgerechnet werden.

Kreis Tübingen führt Altpapiertonne ein


Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen (AWB) führt zum 1. Januar 2018 eine kommunale Altpapiertonne ein. Das hat der Kreistag Anfang Dezember beschlossen. Die Tonne soll freiwillig sein, teilt der AWB mit. Außerdem soll die Sammlung parallel zur bisherigen Bündelsammlung erfolgen.

Im Landkreis Tübingen wird traditionell ein Großteil des Altpapiers von Vereinen oder karitativen Einrichtungen über Bündel gesammelt. Allerdings würden sich jedes Jahr mehr Vereine dazu entscheiden, das Abholen einzustellen, da sie zu wenig Personal haben und die Sammlung nicht mehr rentabel sei, so der AWB. Um diese Lücke zu schließen und die Entsorgung zu garantieren, werde die kommunale Tonne eingeführt. Diese soll aber nicht in Konkurrenz zur Bündelsammlung stehen: „Unterstützen Sie auch in Zukunft die Vereine“, betont der AWB.

Erste Tonnen werden im Oktober 2017 aufgestellt

Die Verteilung der 240-Liter-Tonnen an die bis zu 70.000 Haushalte soll Ende Oktober 2017 beginnen. Geplant ist, dass die neuen Tonnen alle vier bis fünf Wochen geleert werden. Zusätzliche Kosten wird die Altpapiertonne nicht verursachen, betont der AWB. Ausgaben und Erlöse würden mit den Behältergebühren für Restmüll abgerechnet.

Mit den neuen Tonnen erhofft sich der kommunale Betrieb auch eine erhöhte Sammelmenge: Statistische Erhebungen zeigen, dass über die Altpapiertonnen mehr Papier gesammelt wird, so der AWB. Wie der SWR zu dem Thema berichtet, will der Landkreis für die Sammlung und Entsorgung für rund 80.000 Euro in einem ehemaligen Müllwerk in Dußlingen einen Umschlagplatz bauen.

Neben der Kommune und den Vereinen sammelt auch der gewerbliche Entsorger Bogenschütz in der Region Altpapier ein. Vergeblich hatte der Landkreis versucht, die private Entsorgung im Zuge des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hob das entsprechende Landkreisverbot im Juli diese Jahres auf.

© 320°/ek | 13.12.2016

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