Kritik am geplanten Verpackungsgesetz

Die Initiative GemIni lässt kein gutes Haar am Referentenentwurf für das Verpackungsgesetz. Der Entwurf sei ökologisch anspruchslos und brüskiere kommunale Interessen. Es gibt nur einen Punkt, über den sich GemIni freut.

„Kurze Prüfung, Anzweiflung, und fertig ist der Rechtsstreit“


Nach Auffassung von GemIni ist der Referentenentwurf für das Verpackungsgesetz ökologisch anspruchslos. „Da sind keine ambitionierten Erfassungs- und Verwertungsquoten für eine anspruchsvolle Ressourcen- und Wertstoffwirtschaft vorgesehen“, erklärt Hartmut Gaßner, Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei GGSC und Sprecher der Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der Dualen Systeme (GemIni). Hinzu komme, dass kommunale Interessen brüskiert würden, denn die versprochenen kommunalen Steuerungsmöglichkeiten würden mit dem Entwurf nicht erreicht.

Besonders kritisch sieht Gaßner die Regelungen zur Abstimmung zwischen öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (örE) und den Dualen Systemen in Paragraf 22 des Entwurfes. „Trotzig ist die Rede von einseitigen Vorgaben der örE, die nach der Gesetzesbegründung nicht mehr als ein formloses Schreiben des örE an die Systembetreiber erfordern. Bravo! Kurze Prüfung durch die Systembetreiber, Anzweiflung der Erforderlichkeit nach Abs.2 Satz 1 und wir haben bundesweit dutzende von Rechtsstreitigkeiten.“

Nach Gaßners Einschätzung nützt es auch nichts, wenn die Übergangsvorschrift in Paragraf 35 neue Abstimmungsvereinbarungen innerhalb eines Jahres verlangt. „Zeiträume für Rechtsstreitigkeiten sind bekanntlich nicht vorzugeben“, stellt er klar. „Also gelten die alten Abstimmungsvereinbarungen ohne Steuerungsmöglichkeiten nach Paragraf 22 über viele Jahre weiter. Was wir von den Auseinandersetzungen um die Mitbenutzung der PPK seit Jahren kennen, wird nunmehr potenziert für viele weitere Fragen eingeführt.“

„örE werden die Suppe auslöffeln müssen“

Auch die Ausgestaltung des Entgeltanspruchs hält GemIni für unzureichend. „Da wird nicht ein durchsetzbarer Anspruch des örE hinreichend bestimmt geschaffen, sondern den Vertragspartnern eine Orientierung am Bundesgebührengesetz zur Gestaltung der Abstimmungsvereinbarung nahegelegt, die in der Begründung richtigerweise als öffentlich-rechtlicher Vertrag eingeordnet wird. Der Gesetzgeber rührt die Konsenssoße an und die örE werden die Suppe über Jahre auslöffeln müssen“, glaubt Gaßner.

Aus seiner Sicht wird es interessant sein zu sehen, wie sich die Beteiligten des so genannten Verbändepapiers zu dem Entwurf äußern. „Darin findet sich offenbar wenig, was dem BMUB wert schien aufgenommen zu werden.“ Im Kern werde mit dem Referentenentwurf nur eine weitere Novelle der Verpackungsverordnung vorgelegt, kritisiert Gaßner. „Jetzt kommt klein daher, was ein großer Wurf werden sollte.“

Insgesamt freut sich GemIni nur über einen Punkt: „Es wird, wenn überhaupt, ein Gesetz kommen, das nicht beansprucht, ein Wertstoffgesetz zu sein“, sagt Gaßner. „Es wird zunächst wenig Lust verspürbar sein, nach den jahrelangen Diskussionen im Anschluss an die mögliche Verabschiedung eines Verpackungsgesetzes die Diskussion zu einem Wertstoffgesetz wieder aufzunehmen.“ Aber am Wertstoffgesetz werde kein Weg vorbeiführen, wenn man tatsächlich zu einer nachhaltigen Ressourcen- und Wertstoffwirtschaft kommen will.

„Und dann schauen wir uns die verschiedenen Vorstellungen nochmals intensiv an – und gewinnen am Ende vielleicht die Überzeugung, dass man mit dem Grundmodell von GemIni unter ökologischen und ökonomischen Aspekten eigentlich am besten fahren würde.“

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