Empfehlungen für Bundesrat

Die sechste und siebte Novelle der Verpackungsverordnung ist beschlossene Sache, nun ist das Wertstoffgesetz dran. Die Länder haben dazu in den Bundesratsausschüssen zwei Entschließungsanträge beraten. Die Ergebnisse zeigen, wohin der Trend geht.

Länder positionieren sich für Wertstoffgesetz


Eine Sitzung, zwei Novellen: Die Bundesratsausschüsse haben am vergangenen Donnerstag (26. Juni) die sechste und siebte Überarbeitung der Verpackungsverordnung ohne Änderungen durchgewunken. Während die sechste Novelle lediglich Anpassungen an das Europarecht vollzieht, ist die siebte Novelle deutlich folgenschwerer. Mit ihr wird festgelegt, dass Eigenrücknahmen abgeschafft und Branchenlösungen deutlich eingeschränkt werden. Das ist die bislang stärkste Verschärfung der Verpackungsverordnung in den zahlreichen Novellen der vergangenen Jahre.

Dennoch richten sich nun alle Augen auf das geplante Wertstoffgesetz. Im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats wurden dazu am vergangenen Donnerstag zwei Entschließungsanträge aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen eingereicht. Beide Bundesländer wollen eine stärkere Verantwortung der Kommunen, jedoch mit unterschiedlicher Reichweite.

Produktverantwortung für stoffgleiche Nichtverpackungen?

Der Entschließungsantrag aus Rheinland-Pfalz sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen organisieren sollen. Die Produktverantwortlichen sollen die Verantwortung für die Verwertung und Sortierung der erfassten Abfälle übernehmen. Nach Auffassung von Juristen würde dies die Zuständigkeit der dualen Systeme für Verwertung und Sortierung implizieren. Die Finanzierung soll nach einem standardisierten Kostenmodell erfolgen.

Die „näher zu bestimmenden stoffgleichen Nichtverpackungen“ aus Metallen, Verbunden und Kunststoffen sollen nach den Vorstellungen von Rheinland-Pfalz ebenfalls unter die Produktverantwortung fallen. Um den Handel von Wiegescheinen zu verhindern, sollen außerdem Verschärfungen für die Hersteller und Vertreiber von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen gelten, die nicht beim privaten Verbraucher anfallen. Das sollen dieselben Anforderungen sein, die auch für die im Privatbereich anfallenden Verpackungen gelten.

Ferner soll nach dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz eine Zentrale Stelle mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet werden, um Missbrauch zu verhindern und die Produktverantwortung zu stärken. Die Zentrale Stelle soll verpflichtet werden, „Einzelheiten der Kostenerstattung nach dem standardisierten Kostenmodell mit Vertretern der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu vereinbaren.“

Der Entschließungsantrag aus Niedersachsen sieht darüber hinaus vor, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht nur die Erfassung, sondern auch die Sortierung und Verwertung der Wertstoffe übernehmen. Auch die Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen (StNVP) – sowohl beim Endverbraucher, als auch im gewerblichen Bereich – soll im Wertstoffgesetz geregelt werden.

Gemeinsame Empfehlung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses

Im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss waren sich die Ländervertreter hinsichtlich der beiden Entschließungsanträge nur in einigen Punkten einig. Gemeinsam geben sie die folgenden Empfehlungen für den Bundesrat ab:

  • Erhöhung des zeitlichen Drucks auf Umsetzung des Wertstoffgesetzes: „Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, sehr zeitnah die Missstände bei der Verpackungsverordnung abzustellen und begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, im 3. Quartal 2014 den Entwurf eines Wertstoffgesetzes vorzulegen.“
  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, „binnen der nächsten sechs Monate den Entwurf eines Wertstoffgesetzes zur Ablösung der Verpackungsverordnung vorzulegen“.
  • Die Produktverantwortung soll auf „näher zu bestimmende stoffgleiche Nichtverpackungen aus Metallen, Verbunden und Kunststoffen“ ausgeweitet werden.
  • Die Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen (StNVP) – sowohl beim Endverbraucher, als auch im gewerblichen Bereich – soll im Wertstoffgesetz geregelt werden.
  • Um den Handel von Wiegescheinen zu verhindern, sollen Verschärfungen für die Hersteller und Vertreiber von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen gelten, die nicht beim privaten Verbraucher anfallen: Es sollen dieselben Anforderungen sein, die auch für die im Privatbereich anfallenden Verpackungen gelten.

Unterschiedliche Positionen der Ausschüsse

Geteilte Meinungen gab es zum Vorschlag aus Rheinland-Pfalz, dass künftig die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen organisieren sollen und zudem die Produktverantwortlichen „die Verantwortung für die Verwertung der erfassten Abfälle und die Finanzierung nach einem standardisierten Kostenmodell“ übernehmen. Dieser Vorschlag fand nur im Umweltausschuss Zustimmung. Der Wirtschaftsausschuss lehnte dies ab.

Auch für die Schaffung einer Zentrale Stelle stimmte nur der Umweltausschuss. Im Wirtschaftsausschuss fand sich dafür keine Mehrheit.

Dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht nur die Erfassung, sondern auch die Sortierung und Verwertung der Wertstoffe übernehmen sollen, stieß auf Ablehnung beider Ausschüsse. Im Wirtschaftsausschuss stimmten zehn Bundesländern dagegen, drei Ländervertreter enthielten sich.

Nach dem Willen des Umweltausschusses soll darüber hinaus die Recyclingquote bei 50 Prozent der erfassten Menge liegen. Den Vorschlag aus einem Entschließungsantrag für 60 Gewichtsprozent lehnte der Wirtschaftsausschuss ab.

Welche dieser Punkte den Weg in das Gesetz finden wird, ist bislang offen. Die angenommenen Entschließungen haben lediglich auffordernden Charakter an den Bundestag und sind rechtlich nicht verbindlich.

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