Gewerbeabfallverordnung

In dieser Woche tagt der LAGA-Ausschuss für Abfallrecht. Beobachter gehen davon aus, dass der Ausschuss auch über die Vollzugshinweise zur novellierten Gewerbeabfallverordnung beraten wird. Der BDE befürchtet Verzögerungen - und mahnt die zügige Vorlage der Vollzugshinweise an.

LAGA-Vollzugshinweise erst 2019?


Der Entsorgerverband BDE drängt auf eine zügige Vorlage von Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung. Anlass sind Hinweise, dass sich die Veröffentlichung der Vollzugshinweise verzögern könnte.

„Leider sorgen die bisherigen Signale aus vielen Bundesländern für Skepsis“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Weit über 100 Tage nach Inkrafttreten der Novelle im Sommer 2017 überwiegen die Nachrichten, dass es an personellen Kapazitäten bei den für den Vollzug verantwortlichen Umweltverwaltungen fehlt.“

Kurth fordert, dass die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) jetzt mit großen Schritten vorangeht. „Die deutsche Entsorgungswirtschaft braucht schnell Klarheit über das gemeinsame Verständnis der Länder zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung.“ Nur ein klares Bekenntnis zu einem Vollzug auf der Ebene aller Akteure schaffe das Vertrauen, damit die notwendigen Investitionen in eine Aufrüstung der Sortiertechnik auch erfolgen.

Gemäß Gewerbeabfallverordnung muss die Anlagentechnik zum 1. Januar 2019 flächendeckend errichtet sein. „Im Lichte erforderlicher Genehmigungsverfahren und Bauzeiten ist es bereits jetzt fünf vor zwölf“, so Kurth.

BDE wird Leitfaden aktualisieren

Aus Sicht des BDE ist es bedauerlich, dass die novellierte Gewerbeabfallverordnung nun so „stiefmütterlich“ behandelt werde. „Es ist mehr als befremdlich, dass es nunmehr Hinweise gibt, wonach die Mitteilung 34, also die LAGA-Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, erst 2019 überarbeitet sein wird“, kritisiert Kurth. Die Praxis könne nicht so lange auf die LAGA-Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung warten.

Kurth erinnerte daran, dass der BDE daher schon Mitte 2017 einen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt habe, mit dem erste Fragen aus der Praxis beantwortet werden sollen. „Bei aller Kritik an der Untätigkeit der Länder freuen wir uns sehr über das vielfältige positive Feedback aus den Verwaltungen auf unseren Leitfaden. Wir sehen dies als Ansporn, den BDE-Leitfaden jetzt zu aktualisieren.“

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