Beschluss des Verwaltungsgerichts München

Der private Entsorger Gigler darf im bayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen weiterhin Altpapier sammeln. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

Landkreis unterliegt im Streit um Altpapiersammlung


Das bayerische Verwaltungsgericht in München hat am gestrigen Donnerstag den Klagen von Gigler stattgegeben. Dies teilte Gerichtssprecher Florian Huber auf Anfrage mit. Das Urteil wurde heute bekannt gegeben.

Zum Hintergrund: Gigler sammelt im Landkreis bereits seit 2007 das Altpapier ein. Weil auch der Landkreisbetrieb in die Altpapiersammlung einsteigen will, untersagte der Landkreis zunächst die Sammlung und sprach einen Sofortvollzug zum 31. August 2013 aus. Gigler reichte gegen beide Bescheide Klage ein.

In einer ersten Entscheidung setze das Verwaltungsgericht München den Sofortvollzug schon 2013 aus. Dies sollte so lange gelten, bis in der Hauptsache – der eigentlichen Untersagung – eine Entscheidung gefällt wird.

Damit beschäftigte sich das Verwaltungsgericht nun gestern und gab in beiden Punkte Gigler Recht: „Den Klagen der Gigler GmbH wurde durch die Kammer stattgegeben“, sagte der Gerichtssprecher. „Das heißt, insbesondere die vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ausgesprochene Befristung der gewerblichen Altpapier-Sammlung der Klägerin im Landkreis wurde aufgehoben.“

Gegen das Urteil können die unterlegenen Beteiligten – der Freistaat Bayern und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen – nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen, teilte Huber weiter mit. Mit einer schriftlichen Begründung des Urteils sei in einigen Wochen zu rechnen.

© 320°/ek | 17.10.2014

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