Lagerung und Transport

Die Lagerung und der Transport beschädigter Lithium-Batterien sind wegen der Brandgefahr heikel. Inzwischen sind aber diverse Sicherheitsbehälter verfügbar. Sechs der marktgängigsten Lösungen stellen wir Ihnen vor.

Lithium-Akkus: Zwischen diesen Gefahrgut-Behältern können Sie wählen


Von Lithium-Batterien geht aufgrund der hohen Energiedichte und dem Eigenentzündungspotenzial eine erhöhte Brandgefahr aus. Sie sind daher als gefährliche Güter eingestuft – selbst wenn sie unbeschädigt sind. Ein noch wesentlich größeres Sicherheitsrisiko stellen defekte und beschädigte Einheiten dar. Ihr Transport unterliegt deshalb speziellen gesetzlichen Anforderungen.

Konkret unterliegt der Transport der Lithium-Batterien und –Zellen dem europäischen Abkommen über Gefahrenguttransporte auf der Straße (ADR). Ähnliche Regeln gibt es auch für andere Transportmittel. Der Transport defekter kritischer Batterien ist zudem nur unter den von der zuständigen Behörde festgelegten zusätzlichen Bedingungen erlaubt. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM).

Ein wichtiger Punkt, wenn nicht der wichtigste Punkt bei all diesen Vorschriften ist die Verpackung. Mittlerweile gibt es eine Reihe von zugelassenen Spezialbehältern, die auf die Lagerung und den Transport von Lithium-Zellen und –Batterien maßgeschneidert sind. Wir stellen Ihnen einige geprüfte und zugelassene Sicherheitssysteme vor:


Transport- und Lagersysteme für gebrauchte Lithium-Akkus und –Zellen

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[su_spoiler title=“Gelkoh: Stahlbox mit Löschsystem“] Die Brandschutzexperten der westfälischen Firma Gelkoh haben einen Gefahrgutbehälter aus Stahl entwickelt. Dieser ist aufgrund eines eingebauten Löschsystems für den Transport und die Lagerung beschädigter Lithium-Batterien geeignet.

Das LiBa-System ist laut Hersteller eine Kombination aus einer feuerhemmenden Box mit Auffangwanne, brandfester Innenverpackung, aktiver Branddetektion und einer Gel-Löschanlage. Dabei wird gegebenenfalls nicht nur das Feuer gelöscht. Denn zugleich werden auch austretende Gase kondensiert und somit die Zündung der brennbaren Gase durch externe Zündquellen verhindert. Das spezielle Löschgel haftet den Angaben zufolge sehr stark, kühlt damit alle Oberflächen im Inneren der Box und reagiert zugleich nicht mit dem Lithium.

Jeder Behälter kann darüber hinaus mit einer SIM-Karte zur Übermittlung von Daten ausgerüstet werden. Sie kann zur Ortung genutzt werden, sendet aber auch Informationen von den eingebauten Sensoren an eine Onlineplattform. Diese alarmiert den Anwender, falls in oder mit der Box etwas Unvorhergesehenes passiere.

Alle LiBa-Boxen sind inklusive neuer ADR-, RID-, IMDG-, UN-Codierung für die Beförderung nach SV310, SV376 oder SV377 des ADR 2017 zugelassen. Die LiBa-Box M / L ist zusätzlich IATA-codiert. Zudem sind die in verschiedenen Größen erhältlichen Boxen als ortsbewegliches Gefahrstofflager nach TRGS 510 zugelassen.
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[su_spoiler title=“Saubermachers Spezialfass“] Der österreichische Recycler Saubermacher hat erst kürzlich für die sichere Lagerung und den fachgerechten Transport von (beschädigten) Lithium-Batterien ein Spezialbehältnis auf den Markt gebracht. Das Spezialfass erfülle alle gesetzlichen sowie sicherheits- und brandschutztechnischen Anforderungen, betont Saubermacher. Somit erfülle es unter anderem die ADR-Voraussetzungen für die Verpackungsgruppen I, II und II.

Durch das Kunststoffventil am Deckel kann im Falle einer Selbstentzündung der Batterien der Druck jederzeit entweichen. Dadurch sei die Entlüftung jederzeit gewährleistet. Damit garantiert Saubermacher eine risikolose Lagerung sowie einen sicheren Transport, ohne dass ein Brand entstehen kann. Zum Lieferumfang des 60-Liter-Spannringdeckelfasses aus Stahl gehören unter anderem 30 Liter Vermiculite, die in das Fass gefüllt werden müssen.

Das Spezialfass ist laut Saubermacher geeignet für Lithium-Batterien mit einem Gewicht von über 500 Gramm bis circa 5 Kilogramm pro Batterie beziehungsweise mit einer Kantenlänge von circa 10 Zentimetern. Zugelassen ist es demnach für alle relevanten UN-Stoffnummern bezüglich der nicht wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien und der wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien, inklusive Lithium-Polymer-Akkus.
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[su_spoiler title=“Lionguard-System mit PyroBubbles“] CCR Logistics Systems AG (CCR) und OCC Lithium Collect bieten ein spezielles Behältersystem mit hitzeabsorbierenden „PyroBubbles“ an. Dadurch werde eine unkomplizierte und sichere Verpackung, Lagerung und Transport von Lithium-Ionen-Batterien im Sinne der ADR ermöglicht, versprechen die beiden Rücknahmespezialisten. Dabei sei es unerheblich, wie beschädigt oder gefährlich die zu transportierenden Batterien seien.

Das Sicherheitssystem Lionguard besteht den Angaben zufolge aus einem Metall-Spezialbehälter der Verpackungsgruppe I und dem geprüften Löschgranulat PyroBubbles. Die Komponenten sind so aufeinander abgestimmt, dass selbst ein Thermal Runaway einer Batterie zu keiner Gefährdung der unmittelbaren Umgebung führe. Die BAM hat diese Verpackungsmethode genehmigt.

Das Lionguard-System umfasst laut Hersteller zum einen Einzelbehälter aus Edelstahl. Diese gibt es in vier verschiedenen Größen für defekte und kritische Lithium-Ionen-Batterien. CCR bietet eine Gefahrgutzuladung bis maximal 360 Kilogramm, größere Behälter sind derzeit in Vorbereitung. OCC Lithium Collect bietet eine Zuladung bis maximal 400 Kilogramm an und hat darüber hinaus auch maßgeschneiderte Boxen im Programm.

Zum anderen gibt es das Box-in-Box-System. Dieses besteht aus vier oder zwei kleineren Aluminium-Boxen zur Verpackung und Lagerung von defekten und gebrauchten Batterien. Bei CCR sind Zuladungen von über 30 beziehungsweise über 80 Kilogramm möglich. Bei OCC Lithium Collect bis 30 Kilogramm. Diese Behältnisse werden dann in eine große Transportbox aus Edelstahl gepackt.

Das bei diesem Sicherheitssystem verwendete Feuerlöschmittel PyroBubbles ist für die Brandklassen A, B, D und F zugelassen. Es ist laut Hersteller temperaturbeständig bis circa 1.050 °C und wiederverwendbar. Das hauptsächlich aus Siliziumdioxid bestehenden Löschgranulat wirke kondensierend, kühlend und elektrisch isolierend. Daher sei es ideal zur sicheren Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien.
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[su_spoiler title=“Erbstößer: Sicherheitsbox und Sicherheitsschrank“] Der Hersteller von Sicherheitsschränken Erbstößer hat zwei Lösungen für die Lagerung und den Transport von Lithium-Ionen-Akkus in seinem Portfolio: einen Sicherheitsschrank sowie Sammel- und Transportbehälter für defekte, nicht kritische Batterien.

In der Verpackungsgruppe II bietet Erbstößer derzeit drei verschiedene Standardboxen an. Diese haben ein Volumen von 56, 84 und 600 Liter. Daneben seien aber individuelle Systemlösungen lieferbar. Bei der Füllung der Behälter setzt Erbstößer auf das PyroBubbles-System https://320grad.de/pyrobubbles-fuer-lithium-ionen-batterien/ . Der nicht brennbare Füllstoff ist in kleine Füllkissen verpackt.

Eine Bügelkonstruktion im Innern der Box fixiert einen pulverbeschichteten Korb in allen Dimensionen und sichert die Mindestabstände der eingelegten Batterien zu den Behälterwänden. Die Konstruktion begünstigt das Aufsaugen eventuell ausgetretenen Elektrolyt und ist BAM-getestet.

Die ADR-geprüften Boxen erlauben eine sichere Einstufung des Lagergutes in eine Lagerklasse gemäß TRGS 510. Die Handhabung erfolgt mittels Rollen, Hubwagen und Stapler.

Für die Lagerung von Lithium-Batterien innerhalb von Gebäuden liefert Erbstößer darüber hinaus Sicherheitsschränke. Diese sind als Ergänzung zu den Lagerboxen zu verstehen. Diese Schränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit Typ 90 nach EN DIN 14470-1 würden den Beschäftigten im Arbeitsraum eine Fluchtzeit gewähren, verspricht Erbstößer. Dieser ist demnach mit Druckentlastungs- und Lüftungsöffnungen versehen, die im Brandfall selbsttätig schließen. Die Schränke sind auch mit einem PyroBubbles-Silo lieferbar.
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[su_spoiler title=“Retron: Hitzebeständige Transport- und Lagertaschen“] Remondis Industrie Service hat höchst hitzebeständige Transport- und Lagertaschen für Lithium-Batterien aus der E-Mobilität entwickelt. Diese können zur getrennten Unterbringung von Batterien im defekten und kritischen Zustand in Großbehältern genutzt werden. Das Besondere an diesen Taschen: Sie kommen komplett ohne inerte Schüttstoffe wie Perlite oder Vermiculite aus.

Die Taschen sind an alle Batteriegrößen anpassbar. Sie sind nicht nur in Kombination mit dem Retron-Container, sondern auch als eigenständige Sicherheitstasche nutzbar. Der dazugehörige Container dient sowohl zur Lagerung als auch zum Transport der Batterien. Laut Remondis widersteht und speichert er Wärme eines möglichen Thermal Runaway sowie Explosionen von Lithium-Batterien bis zu 1.000 C.

Der Retron-Container ist in drei verschiedenen Größen erhältlich: 240, 460 und 600 Liter. Auch er komme ohne Vermiculite aus. Bei Bedarf kann er mit einem Filter ausgerüstet beziehungsweise an eine Absaugeinheit angeschlossen werden.
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[su_spoiler title=“GRS-Gefahrgutbehälter“] Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem (GRS) Batterien betreibt nicht nur Rücknahme- und Entsorgungssysteme für Lithium-Batterien. Sie hat auch Gefahrgutbehälter entwickelt. Dazu zählt ein Spezialbehälter für die sichere Lagerung von beschädigten, transportkritischen Lithium-Batterien. Dieser eignet sich laut GRS für Batterien mit einem Stückgewicht von bis zu 170 Kilogramm und bis zu 54 kWh.

Der Behälter ist durch die BAM für den Transport von Lithium-Batterien geprüft und zugelassen. Als Transportbehälter eingesetzt sei er wesentlicher Bestandteil der Genehmigung zum Transport von beschädigten, transportkritischen Batterien mit einem Stückgewicht von mehr als 500 Gramm, wie die GRS betont.

Für unbeschädigte, transportsichere Lithium- und sonstige Hochenergiebatterien gibt es einen GRS-Fassbehälter. Dieser ist für die sichere Lagerung und den Transport geeignet. Der Behälter wird auch für die flächendeckende Rücknahme von verbrauchten Hochenergiebatterien im Rahmen des GRS-Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien eingesetzt.
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Viele der vermeintlich beschädigten Batterien werden allerdings völlig unnötigerweise verpackt und transportiert. Denn die Verpackung und der Transport gemäß Sondervorschrift SV 376 ist nur dann erforderlich, wenn die beschädigten Batterien oder Zellen im Verdacht sind, in Brand zu geraten. Nur dann muss der Transport gemäß der BAM-Einzelfestlegung erfolgen.

Die BAM-Festlegungen beziehen sich aber nicht nur auf die Verpackung und den Transport. Auch die nötigen Vorbereitungen vor der Beförderung werden penibel beschrieben. Unter anderem müssen alle Kontakte der Zellen und Batterien zwingend gegen äußeren Kurzschluss gesichert werden.

Zudem müssen die Zellen und Batterien vor der Beförderung mindestens fünf Tage beobachtet werden. Die Temperatur der Batterien/Zellen und die Umgebungstemperatur müssen dabei aufgezeichnet werden. Im Falle einer Temperaturerhöhung der Zellen/Batterien heißt es weitere fünf Tage warten. Dieses zieht sich solange hin, bis keine Reaktion mehr zu beobachten ist.

Alle von der BAM erteilten Festlegungen sind in einem Amts- und Mitteilungsblatt veröffentlicht, das jedes Quartal aktualisiert wird. Zu finden ist es auf der BAM-Website unter der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“.

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