Genehmigung für Biogasanlage

Das niedersächsische Umweltministerium hat die Genehmigungsauflagen für die Biogasanlage in Groß Meckelsen erheblich verschärft. Notwendig ist nun ein engmaschiges Grundwassermonitoring und Beweissicherungsverfahren.

Ministerium verschärft Auflagen


Wie das Ministerium mitteilt, darf die Anlage nur gebaut werden, wenn darüber hinaus auch eine Überdüngung einzelner Schläge ausgeschlossen werden kann. Außerdem muss eine weitergehende Vorsorge gegen Havarien am Standort getroffen werden. Gärreste dürfen nur in gut drei Monaten während der Vegetationsperiode ausgebracht werden, wenn die Nährstoffe pflanzenverfügbar sind.

Die neuen Auflagen sind das Ergebnis einer nochmaligen Überprüfung des Genehmigungsbescheids. Gegen die ursprünglich vom Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven erteilte Genehmigung waren Widersprüche vorgelegt worden, die einen besseren Schutz von Grundwasser und Böden gefordert hatten. Auf Weisung des Umweltministeriums wurde daher die Zulässigkeit der Anlage und des Bebauungsplans der Gemeinde nochmals überprüft. Da neue Biogasanlagen künftig auch in der Zone III von Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden sollen, wurde auch geprüft, ob eine generelle Versagung der Genehmigung möglich ist.

Das Umweltministerium kündigt an, die Entwicklung der Grundwassermessstellen im gesamten Landkreis Rotenburg künftig intensiver zu prüfen, um auch möglichen Verlagerungen von landwirtschaftlichen Düngern begegnen zu können. Die freiwilligen Angebote für Landwirte zum Grundwasserschutz sollen verstärkt werden. Es seien aber auch verschärfte ordnungsrechtliche Maßnahmen vorgesehen, wenn das geltende Recht zum Schutz des Trinkwassers unterlaufen werden sollte, heißt es. Wichtigster Faktor bei Grundwasserbelastungen seien die Einträge aus Tierställen, in letzten Zeit seien jedoch Einträge von Biogasanlagen dazugekommen.

Das Umweltministerium kündigte zudem die Prüfung weiterer gesetzlicher Änderungen an. Künftig will die Behörde verschärfte Vorgaben zu Obergrenzen, Fruchtfolgen und Wärmenutzung vorschreiben können.

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