Ersatzbaustoffe

Verbrennungsschlacke als Baustoff im Erd- und Straßenbau hat viele Vorzüge. Aber auch ein Imageproblem. Durch die schwindende Akzeptanz und unpraktikable Vorschriften werden wohl massenhaft Schlacken ungenutzt auf Deponien landen.

MVA-Schlacke wird immer unbeliebter


In Deutschland gibt es immer weniger Möglichkeiten, die Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen (MVA) als Ersatzbaustoffe im Erd- und Straßenbau zu verwenden. Stattdessen sehen sich die Unternehmen immer häufiger gezwungen, die mineralische Fraktion der Schlacken zu deponieren oder ins Ausland zu exportieren. Die seit Jahren angekündigte aber immer noch ausstehende Novelle der Mantelverordnung könnte sogar alles noch schlimmer machen. „Wenn die Verordnung so kommt, wie sie derzeit geplant ist, wird die Behandlung von MVA-Schlacken zum einen erheblich teurer und zum anderen werden durch ihre nicht praktikablen Vorschriften große Massen an Schlacken schlicht auf Deponien entsorgt“, warnte Jan Robert Belouschek, Vertriebsleiter bei C.C. Umwelt, auf einer VDI-Fachkonferenz in Düsseldorf.

Dabei hat sich Schlacke als güteüberwachter Baustoff bewährt. Sowohl im Straßenbau und bei der Errichtung von Lärmschutzwällen als auch bei Auffüllungen im Industrie- und Gewerbebau und im Deponiebau. „Zwar hat es auch schlechte Erfahrungen auf Baustellen mit Schlacken gegeben. Und in der Vergangenheit wurden Schlacken auch schon mal an Stellen wie zum Beispiel in Wasserschutzgebieten eingesetzt, wo es nicht gestattet ist“, berichtete Belouschek. Im Großen und Ganzen aber hätte sich gezeigt, dass güteüberwachte Hausmüllverbrennungsschlacke ein guter Baustoff mit gleichbleibend hoher Qualität, guter Standfestigkeit und hoher Raumbeständigkeit ist.

Zudem bedeutet der Einsatz von Schlacke nicht nur die Einsparung von Deponievolumen, sondern auch die Substitution von vorhandenen Erzreserven und natürlichen Gesteinsvorkommen sowie auch die Vermeidung von CO2-Emissionen. In Deutschland fallen in MVA und Ersatzbrennstoffwerken rund 5,7 Millionen Tonnen Schlacke jährlich an. Dabei ist die mineralische Fraktion, die als Ersatzbaustoff eingesetzt werden kann, mit 85 bis 90 Prozent der weitaus größte Massenstrom. Schrotte und Altmetalle kommen in einer Größenordnung von zwischen 7 und 10 Prozent vor und werden mit nassen und trockenen Verfahren mit relativ hoher Sortiertiefe aussortiert. „Zwar bereitet noch die Feinstfraktion mit Korngrößen von 0 bis 8 mm Probleme“, sagt Belouschek. Aber neueste technische Entwicklungen wie nasse Waschverfahren oder sensorgestützte Sortiermethoden lassen eine Metallseparierung bei Korngrößen zwischen 1,5 und 3 mm in greifbare Nähe rücken.

Schwindende Akzeptanz

Die Aufbereiter stellen aber trotz aller Bemühungen und einer schon erreichten hohen Sortiertiefe eine schwindende Akzeptanz von Schlacke als Baustoff im Erd- und Straßenbau fest. „Ein Grund ist das undurchsichtige Regelwerk in Deutschland. Dadurch herrscht bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Baulastträgern große Unsicherheit im Umgang mit Ersatzbaustoffen“, erklärt der C.C.-Umwelt-Vertriebsleiter.

Als wichtigste Vorschrift zum Umgang mit mineralischen Abfällen gilt das LAGA-Merkblatt „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“. In Nordrhein-Westfalen jedoch gibt es darüber hinaus noch einen ministeriellen Runderlass, der eigene Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau stellt. „Als wäre das nicht genug, gibt es noch verschiedene kommunale Anforderungen“, klagte Belouschek. So gibt es eine Dortmunder-Liste, eine Düsseldorfer-Liste, eine Herner-Liste, und vieles mehr.

„All diese Vorschriften machen es ungeheuer komplex und kompliziert und verwirren die Leute nur“, beklagt der Diplom-Ingenieur. C.C. Umwelt habe deshalb vor allem in NRW wachsende Schwierigkeiten, die aufbereiteten Verbrennungsschlacken an den Mann zu bringen. Wie auch andere Aufbereiter schaut sich das Unternehmen daher verstärkt im Ausland nach Exportmöglichkeiten um.

Große Verwirrung, viel Bürokratie

Diese vielen verschiedenen Vorschriften stiften nicht nur Verwirrung, sie führen auch zu einem hohen bürokratischen Aufwand für die Recyclingunternehmen. „Wir könnten schon heute einen Mitarbeiter abstellen, der sich nur um die nötige Dokumentation kümmert“, sagt Belouschek. „Mit der Mantelverordnung, die sich auch auf die Ersatzbaustoffverordnung auswirkt, könnte die Dokumentationspflicht noch weiter ausgedehnt werden.“

Andere Kritikpunkte an der geplanten Verordnung sind die Kontrollen, die im Zwei-Jahres-Rhythmus an der Konstruktion durchgeführt werden müssen und die Gewährleistungsverantwortung, die die Unternehmen bei nicht-öffentlichen Bauten übernehmen müssten. Zudem wird die Verwendung von Verbrennungsschlacke auf Baustellen beschränkt, die ein Verfüllungsvolumen von über 1.500 m3 haben.

All dies dürfte sich dann am Ende als kontraproduktiv herausstellen, befürchtet Belouschek. Denn bleibt es bei den geplanten „undurchführbaren Bestimmungen“, dann werde das Recyclingziel von 80 Prozent für mineralische Abfälle in unerreichbare Ferne rücken.

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