Stellungnahme zum Abfallwirtschaftsplan NRW

16 Müllverbrennungsanlagen gibt es in Nordrhein-Westfalen. Zu viele, meint der BDE-Regionalverband West. Er rechnet vor, welche Anlagen verzichtbar wären.

MVA-Stilllegung: BDE entwirft Szenarien


Die Aufforderung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums ging an alle Betreiber von Müllverbrennungsanlagen in NRW. Sie sollten im Rahmen des geplanten Abfallwirtschaftsplans Vorschläge machen, wie die Anlagenkapazitäten gedrosselt werden können. Damit will das Ministerium erreichen, dass die Anlagenauslastung mit Mengen von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) steigt. Derzeit liege die Auslastung bei 60 Prozent, heißt es im Entwurf des Abfallwirtschaftsplans, bis zum Jahr 2020 soll der Anteil 75 Prozent betragen.

Der BDE-Regionalverband West hat die Aufforderung ernst genommen und durchgerechnet, wie viel Verbrennungskapazität zur Verfügung steht und welche Abfallmengen über die örE tatsächlich in diesen Anlagen entsorgt werden. Auf dieser Basis hat der Verband verschiedene Szenarien abgeleitet, die für einen Kapazitätsabbau in Frage kommen.

Dafür hat der BDE die Entsorgungsgebiete neu aufgeteilt. Im Gegensatz zu den drei Entsorgungsregionen im Entwurf des Abfallwirtschaftsplans geht der Verband von sechs „MVA-Betrachtungsregionen“ aus. Das diene dazu, die Anzahl von Gesprächsteilnehmern für die Diskussion über Anlagenstillegungen überschaubar zu halten, argumentiert der BDE.

Bis zu 7 Anlagen könnten stillgelegt werden

Insgesamt kommt der Regionalverband zum Ergebnis, dass in den 51 örE in NRW (ohne Stadt Münster und Kreis Warendorf, die jeweils an eine MBA angeschlossen sind) 4,06 Millionen Tonnen Abfall zur thermischen Vorbehandlung anfallen. Dafür stehe eine Behandlungskapazität von 6,06 Millionen Tonnen in 16 Müllverbrennungsanlagen zur Verfügung. Folglich betrage die Überkapazität auf Basis der örE-Mengen rund 2 Millionen Tonnen.

Um die Überkapazität abzubauen und zugleich die Entsorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, strebt der BDE bis 2020 eine Behandlungskapazität von 4,2 bis 4,5 Millionen Tonnen mit 9 bis maximal 11 Müllverbrennungsanlagen an. 5 bis 7 Anlagen könnten demnach also stillgelegt werden.

Welche Müllverbrennungsanlagen für die Stilllegung in Betracht kommen, hat der BDE anhand der einzelnen „MVA-Betrachtungsregionen“ durchgespielt. Dabei hat der Verband die tatsächlich anfallenden örE-Mengen einerseits mit der genehmigten Gesamtkapazität verglichen, andererseits aber auch mit der tatsächlich realisierten Kapazität zwischen 2011 und 2013. Letztere Angabe wird niedriger ausfallen als die theoretische Kapazität, wenn beispielsweise die Anlage in der Vergangenheit nicht ausgelastet war. Wird eine solche Anlage stillgelegt, muss folglich nicht die Tonnage der genehmigten Kapazität auf die anderen Anlagen verteilt werden, sondern nur jene Menge, die in der Vergangenheit auch tatsächlich durchgesetzt wurde. Beim Vergleich der tatsächlich realisierten Kapazität mit der anfallenden örE-Menge kommt der BDE für die einzelnen Betrachtungsregionen zu folgenden Ergebnissen:

  • MVA-Betrachtungsregion 1:

örE-Abfallmenge: 800.000 t

Realisierte Kapazität: 970.000 t (MVA Asdonkshof: 250.000 t; MVA Krefeld: 350.000 t; MVA Weisweiler: 370.000 t)

Stilllegungsoptionen:
– eine Verbrennungslinie der MVA Weisweiler (130.000 t) oder
– eine Verbrennungslinie der MVA Krefeld (150.000 t) oder
– eine Verbrennungslinie der MVA Asdonkshof (125.000 t)

 

  • MVA-Betrachtungsregion 2:

örE-Abfallmenge: 884.000 t

Realisierte Kapazität: 1,585 Millionen t (MVA Leverkusen: 223.500 t; MVA Bonn: 250.000 t; MVA Düsseldorf: 395.000 t; MVA Köln: 716.000 t)

Stilllegungsoptionen:
– MVA Köln oder
– MVA Leverkusen + MVA Düsseldorf oder
– je eine Verbrennungslinie der MVA Leverkusen und Bonn + MVA Düsseldorf gesamt oder
– MVA Leverkusen + MVA Bonn

 

  • MVA-Betrachtungsregion 3:

örE-Abfallmenge: 601.000 t

Realisierte Kapazität: 639.000 t (MVA Hagen: 120.000 t; MVA Hamm: 281.000 t; MVA Iserlohn: 238.000 t)

Stilllegungsoptionen: Je eine Verbrennungslinie der MVA Hagen und Iserlohn

 

  • MVA-Betrachtungsregion 4:

örE-Abfallmenge: 381.000 t

Realisierte Kapazität: 387.500 t (MVA Bielefeld)

Stilllegungsoptionen: keine

 

  • MVA-Betrachtungsregion 5:

örE-Abfallmenge: 656.000 t

Realisierte Kapazität: 813.000 t (MVA Wuppertal: 412.000 t; MVA Solingen: 128.000 t; MVA Herten: 273.000 t)

Stilllegungsoptionen: MVA Solingen

 

  • MVA-Betrachtungsregion 6:

örE-Abfallmenge: 747.000 t

Realisierte Kapazität: 1,445 Millionen t (MVA Essen: 745.000 t; MVA Oberhausen: 700.000 t)

Stilllegungsoptionen: MVA Oberhausen oder MVA Essen

 

Wie der BDE betont, sei mit diesen Zahlen belegt, dass die Schließung beziehungsweise der Rückbau von MVA-Kapazitäten möglich sei, ohne die Entsorgungssicherheit zu gefährden. Für Nordrhein-Westfallen wäre die Kapazität von 4,2 bis 4,5 Millionen in 9 bis 11 MVA ausreichend, schreibt der Verband. In den Abfallwirtschaftsplan sollte allerdings nur die Menge der tatsächlich angenommenen Restabfälle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden, nicht aber die zusätzlich genehmigte Kapazität. Denn die zusätzlich genehmigte Kapazität könnte auch für Gewerbeabfälle genutzt werden.

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