Abfallwirtschaft

Der Kreistag des Neckar-Odenwald-Kreises hat die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen. Sie wird den Namen „Kommunalanstalt Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald“ tragen. Der Kreis verspricht sich davon eine Reihe von Vorteilen – unter anderem steuerlicher Natur.

Neckar-Odenwald-Kreis bündelt Aufgaben in AöR


Im Neckar-Odenwald-Kreis wird ab 1. Januar 2018 eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ihre Arbeit aufnehmen. Das hat der Kreistag auf seiner Sitzung am 13. Oktober entschieden. Die sogenannte „Kommunalanstalt Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald“ (Kwin) wird der 100-prozentigen Kreis-Tochter AWN zur Seite gestellt und soll sich künftig um alle Aufgaben der Abfallwirtschaft für private Haushalte kümmern.

Wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht, sieht der AWN in der Gründung der AöR sowohl organisatorische Vorteile als auch steuerliche Vorteile. So könnten unter anderem Schnittstellen reduziert und diverse Aktivitäten gebündelt werden. Ferner kann die Umsatzsteuer eingespart werden. Darüber hinaus gebe es weitere Aspekte zugunsten eines AöR-Modells, wie etwa die:

  • Bindung der AöR an den Landkreis
  • größere kommunale Einflussnahme
  • Öffentlichkeit relevanter Sitzungen
  • Fokussierung der Öffentlichkeitsarbeit (Kreislaufwirtschaft statt Abfallwirtschaft)
  • moderne Rechtsform.

Weitere Vorteile ergeben sich inbesondere im direkten Vergleich mit einer GmbH. Der Kreis nennt hier den Anschluss- und Benutzungszwang, die Satzungs- und Gebührenhoheit sowie die eingeschränkte Insolvenzfähigkeit.

Für die AWN bleibt der Bereich Gewerbeabfälle

Die Kwin wird sich künftig aber nicht nur um hoheitliche Aufgaben wie die Festsetzung der Gebühren und die Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes kümmern. Laut Kreistagsbeschluss werden in den Zuständigkeitsbereich der Kwin auch folgende Aufgaben fallen:

  • Vermeidung, Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten
  • Betreuung von Übergangsdeponien und Nachsorge von Erdaushubdeponien
  • Betrieb der Wertstoffhöfe
  • Übertragung der Entsorgung von Bodenaushub auf Gemeinden
  • Entsorgung von illegalen Abfallablagerungen außerhalb geschlossener Ortschaften

Die Rückstellung und Finanzierung der Nachsorge für die Deponie Sansenhecken in Buchen dagegen verbleibt komplett beim Kreis.

Für die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) verbleibt somit nur noch der Bereich Gewerbeabfälle. Außerdem ist die AWN zuständig für alle Belange der Deponie Sansenhecken sowie gemeinsam mit der Kwin Vertragspartner von DSD. Die Tochterfirma AWN Service GmbH (AWNS) ist verantwortlich für sonstige abfallwirtschaftliche Dienstleistungen. Die Energie Neckar-Odenwald GmbH (ENO), ebenfalls eine AWN-Tochter, bleibt für Energiethemen zuständig.

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