Weitere Fördergelder

Mit einer neuen Fördermaßnahme will die Bundesregierung regionale Ansätze zum Phosphor-Recycling unterstützen. Antragsberechtigt sind neben Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Kommunen.

Neue Fördermaßnahme für Phosphor-Recycling


Mit einer neuen Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) regionale Ansätze zum Phosphor-Recycling und zur Klärschlammverwertung unterstützen. Durch innovative wirtschaftliche Lösungen soll ein Beitrag zur verstärkten Nutzung von Sekundärphosphor und zur Umsetzung der neuen Klärschlammverordnung geleistet werden, heißt es in der Bekanntmachung „Regionales Phosphor-Recycling“ (RePhoR), die am 9. März im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Zentrale Elemente der Konzepte zum P-Recycling sollen laut Förderrichtlinie die großtechnische Umsetzung einer Technologie zur P-Rückgewinnung sowie Untersuchungen zur Qualität der P-Rezyklate sein. Außerdem sollen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Bilanzierungen im Mittelpunkt stehen. Förderanträge für die Konzeptphase sind bis spätestens 29. Juni 2018 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) zu stellen.

Antragsberechtigt sind neben Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch Kommunen bzw. Abwasserverbände, die als Betreiber von Kläranlagen von der P-Rückgewinnungspflicht aus der novellierten Klärschlammverordnung direkt betroffen sind.

Große Versorgungsrisiken

Deutschland ist wie viele andere Länder der EU vollständig auf Phosphor-Importe angewiesen. Dies führt zu großen Risiken bei der Versorgungssicherheit und zur Anfälligkeit gegenüber Preisschwankungen. Phosphor wurde deswegen von der EU bereits im Jahr 2014 auf die Liste der kritischen Rohstoffe gesetzt, die einen Anreiz für Recyclingtätigkeiten geben soll. Eine wichtige Rolle zur Sicherung der zu­künftigen Versorgung spielt hierbei die Rückgewinnung von Phosphor aus P-reichen Abfallströmen wie zum Beispiel Abwasser und Klärschlamm.

Die Bundesregierung hat dazu die Rückgewinnung von Phosphor im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRessII) als Baustein zur Etablierung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft verankert. Im Oktober 2017 wurden mit der in Kraft getretenen Novellierung der Klärschlammverordnung die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Demnach wird mit mehrjährigen Übergangsfristen für kommunale Kläranlagen mit einer genehmigten Ausbaugröße über 50 000 Einwohnerwerten (EW) die P-Rückgewinnung aus Klärschlämmen grundsätzlich vorgeschrieben und die direkte bodenbezogene Verwertung dieser Klärschlämme verboten.

Schon heute wird die bodenbezogene Klärschlamm­verwertung durch Verschärfungen im Düngerecht und durch die Konkurrenz mit Wirtschaftsdüngern zunehmend ein­geschränkt. Diese Entwicklung unterstreiche den großen Bedarf an wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen zur P-Rückgewinnung, betont das BMBF.

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