Anmeldung beim Zollamt

Für Exporte nach Shanghai gelten seit kurzem neue Regeln. Unternehmen müssen nun schon vor Start der Warenlieferung bestimmte Dokumente vorlegen.

Neue Regeln für Exporte nach China


Die Regeln für den Export nach China werden strenger. Schon im Jahr 2009 hat Chinas Zollbehörde angekündigt, ein neues verbessertes Einfuhrkontrollsystem (China Custom Advance Manifest – kurz CCAM) einzuführen. Nun wird es offenbar zumindest am Hafen von Shanghai ernst. Die neuen Vorschriften gelten dabei auch für alle Arten von Schrott und weiteren Abfalllieferungen.

Wie die China Shipping Container Lines – eine Reederei aus China – mitteilt, gelten die verschärften Regeln bereits seit dem 28. Juni. Zwar gibt es immer noch keine offizielle Mitteilung dazu, doch mündlich wurden die Veränderungen offenbar schon kommuniziert. Und in Shanghai werden sie bereits angewendet.

Die größte Neuerung ist die sogenannte „No Document –No Load“- Praxis. Demnach muss die Ware bei der jeweils zuständigen Zollstelle zu einer bestimmten Deadline bereits vor der Verschickung angemeldet sein. Wer den Luftweg wählt, der muss dies vier Stunden vor Abflug tun, bei Schienenverkehr reichen zwei Stunden.

Wer seine Ware verschifft, der muss seine Lieferung mindestens 24 Stunden bevor der Export startet, anmelden. Dabei müssen unter anderem detaillierte Beschreibungen und Bilder der Ware vorgelegt sowie Reiseroute, Empfänger und Ziel angegeben werden. Früher konnten diese Informationen auch gemeldet werden, wenn die Ware bereits ein bis zwei Tage unterwegs war.

Wer seine Angaben nicht fristgerecht abgibt, den erwartet mindestens eine Geldstrafe, im Extremfall könnte die Ladung auch zurückgeschickt werden.

Noch gelten die neuen Ladungsvorschriften nur für Lieferungen, die entweder direkt an den Hafen von Shanghai geschickt oder dort umgeladen werden. Es wird jedoch erwartet, dass die „No Document – No Load“-Praxis bald auf alle Häfen in China ausgeweitet wird.

Obwohl sie schon vor Jahren formuliert wurden, gilt die Implementierung der neuen Regeln auch als Weiterentwicklung der Aktion „Green Fence“. Im vergangenen Jahr wurden unter diesem Schlagwort unter anderem stichprobenartig Einfuhrkontrollen durchgeführt und zahlreiche Verstöße festgestellt.

© 320°/ek | 29.07.2014

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