Tarifverhandlung

Arbeitgeber und Gewerkschaft wollen die Verhandlungen über einen Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft wieder aufnehmen. Der bisherige Tarifvertrag war Ende März ausgelaufen. Zuletzt lag der Branchenmindestlohn bei 9,10 Euro.

Neuer Anlauf für Mindestlohn


In die Diskussion um den Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft kommt wieder Schwung. Vergangene Woche hat sich der Arbeitgeberverband BDE dafür ausgesprochen, die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi wieder aufzunehmen. Zuvor will der BDE mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) eine gemeinsame Arbeitgeber-Position vereinbaren.

Verdi begrüßte die Bekanntmachung des BDE. „Es ist zwar ungewöhnlich, eine Tarifrunde über eine Pressemitteilung einzuläuten und nicht durch Gespräche mit den beiden Tarifpartnern, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber und Verdi, wir freuen uns jedoch über das Interesse des BDE, den Branchenmindestlohn wieder auf den Weg zu bringen“, erklärt Verdi-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Mit der „Kehrtwende“ des BDE könne der Branchenmindestlohn jetzt gemeinsam auf starke Beine gestellt werden. Das Ergebnis müsse deutlich im zweistelligen Bereich liegen.

„Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft“

Der bisherige Tarifvertrag war am 31. März dieses Jahres ausgelaufen, nachdem die Verhandlungen zwischen BDE und Verdi zu keinem Ergebnis geführt hatten. Beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern der Verhandlungen. Zuletzt lag der Branchenmindestlohn der Abfallwirtschaft mit 9,10 Euro pro Zeitstunde über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro.

Zwischen dem BDE-Bundesentgelttarif und dem Branchenmindestlohn hat es in der Vergangenheit den Zusammenhang gegeben, dass der niedrigste tarifliche Einstiegslohn gemäß des BDE-Tarifgitters der Branchenmindestlohn war. „Zwar halten es die Tarifgremien des BDE weiterhin für richtig und erstrebenswert, dass der Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft nicht über einen längeren Zeitraum höher als die Vergütung nach dem BDE-Tarifraster sein darf. Trotz dieser systematischen Bedenken sind wir aber bereit, einen neuen Tarifvertrag Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft abzuschließen“, erklärte der Verhandlungsführer der tarifgebundenen BDE-Mitgliedsunternehmen und BDE-Vizepräsident Oliver Gross. „Wir sehen dies auch als klares Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft.“

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