Überarbeitete Version

Nach dem ersten Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsplans NRW hagelte es Kritik von verschiedenen Seiten. Nun hat das nordrhein-westfälische Umweltministerium den Entwurf überarbeitet. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Neuer Entwurf für Abfallwirtschaftsplan NRW


Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat einen neuen Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW vorgelegt. Als Hauptziel ist darin unverändert die regionale Entsorgungsautarkie formuliert. Abfälle sollen demnach möglichst in der Nähe des Anfallorts entsorgt werden. Übergeordnet soll damit die kommunale Entsorgung langfristig gesichert werden.

Zentraler Punkt sind wie im ersten Entwurf so genannte Entsorgungsregionen. Durch die Festlegung solcher Regionen wird vorgeschrieben, welcher Kreis zu welcher Entsorgungsregion gehört und zu welcher Entsorgungsanlage die Abfälle geliefert werden müssen. Doch während im ersten Entwurf noch fünf Regionen festgelegt wurden, sind es im neuen Entwurf nur noch drei:

  • Region I:

→ kreisfreie Städte: Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach

→ Kreise: Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Viersen, Wesel, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis

→ Gebiete: Bergischer Abfallwirtschaftsverband (Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis), Rheinische Entsorgungs-Kooperation (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis), Zweck-verbandes Entsorgungsregion West (Stadt Aachen, Städte-Region Aachen, Kreis Düren)

  • Region II:

→ Regierungsbezirk Arnsberg, ohne Bochum, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis und Regie-rungsbezirk Detmold

→ Kreis Warendorf (Regierungsbezirk Münster)

  • Region III:

→ Städte: Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Münster, Ober-hausen, Solingen

→ Kreise: Borken, Coesfeld, Steinfurt

→ Gebiete: Zweckverband EKOCity (Städte Bochum, Herne, Remscheid, Wuppertal, Kreise Mettmann und Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis)

Die Neuorganisation ist laut Entwurf ein Kompromiss zwischen der verbindlichen Zuweisung zu einer bestimmten Abfallentsorgungsanlage und dem freien Wettbewerb. „Mit der Bildung der Entsorgungsregionen ist die Aufforderung verbunden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Kooperationen auf freiwilliger Basis einzugehen oder die Beteiligung an einem Zweckverband zu prüfen“, heißt es im Entwurf. Sollte die freiwillige Variante nicht zum Ergebnis führen, will das Umweltministerium die „Möglichkeit eines Zwangsverbands in Betracht“ ziehen. „Dies wäre grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig.“

Keine Müllimporte

Zugleich will sich das Umweltministerium auf den prognostizierten Mengenrückgang an behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen vorbereiten. Für das Jahr 2025 sei mit einer Menge von rund 4,42 Millionen Tonnen zu rechnen, heißt es im Entwurf. Gegenüber dem Jahr 2010 entspreche dies einem Rückgang um 560.000 Tonnen oder 11 Prozent.

Nach den Berechnungen des Ministeriums müssten in Hausmüll-Verbrennungsanlagen rund 3,8 Millionen Tonnen an Kapazität vorgehalten werden. Da aber derzeit Kapazitäten in Höhe von rund 6,1 Millionen Tonnen zur Verfügung stehen, werde etwa ein Drittel der Kapazitäten nicht mehr benötigt.

Diese Überkapazitäten mit Müllimporten zu füllen, lehnt das Umweltministerium ab. Der Import von Siedlungsabfällen aus dem Ausland stelle keine langfristig tragfähige Lösung dar, heißt es im Entwurf.

Was die Einteilung in Entsorgungsregionen für andere Anlagen als Hausmüllverbrennungsanlagen bedeutet, ist weiterhin unklar. Schon am ersten Entwurf beklagten einige Unternehmen, dass ihre Behandlungsanlagen nicht berücksichtigt worden seien. Im neuen Abfallwirtschaftsplan werden diese Anlagen ebenfalls nicht aufgeführt. Konkret handelt es sich um die MA-Mechanische Aufbereitungsanlage in Paderborn-Elsen, die MA-Aufbereitungsanlage in Meschede, die MA-Brennstoffgewinnungsanlage Erwitte, sowie die MBA-Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage in Neuss und die MBA-Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage in Erftstadt. Zusätzlich fehlt nun die MA Bochum.

Prinzip der Nähe

Wie es im Entwurf weiter heißt, sollen bestehende Entsorgungsverträge öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger unberührt bleiben, sofern sie vor dem 17. April 2013 geschlossen wurden. Der Bestandsschutz gilt auch für Kooperationen, an denen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger über ihre jeweiligen kommunalen oder gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften beteiligt sind.

Darüber hinaus ist der Austausch überlassener Restabfälle zwischen den Regionen im Einzelfall möglich, beispielsweise im Rahmen von Ausfallverbunden, wie es in dem Papier heißt. Genauer definiert wird diese Regelung nicht. Generell gilt aber das Prinzip der Nähe.

Das Nähe-Prinzip geht soweit, dass es auch in der Praxis für Ausschreibung und Vergabe verankert wird. Im neuen Entwurf schreibt das Umweltminsterium vor, dass beispielsweise Transportentfernung, Umweltschutz, Energieeffizienz oder Emissionen als umweltbezogene Vergabekriterien zu berücksichtigen sind. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Frist, innerhalb derer Kooperationen eingegangen werden sollen. Diese wurde auf zwei Jahre nach Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsplans verlängert.

Ehrgeiziges Ziel

Eine weitere Änderung sieht das Umweltministerium NRW bei der Erfassung von Bio- und Grünabfällen vor. Im aktuellen Entwurf wird diesbezüglich ein Landes-Zielwert von 150 Kilogramm pro Einwohner und Jahr angestrebt. Das ist durchaus ehrgeizig. Die durchschnittliche Sammelmenge in Nordrhein-Westfalen und im Bund liegt bei rund 110 Kilogramm Bio- und Grünabfälle.

Für das kommende Jahr ist diese Vorgabe aber nur für Gebiete mit weniger als 500 Einwohnern pro Quadratkilometern vorgesehen. Dort wurden laut Entwurf bereits 2010 durchschnittlich 135 Kilogramm Bio- und Grünabfälle pro Einwohner und Jahr gesammelt. In Städten, also Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern pro Quadratkilometern, soll die Menge 2016 auf 70 Kilogramm pro Einwohner und Jahr steigen. 2010 wurde hier ein Durchschnittswert von 53 Kilogramm Einwohner und Jahr erreicht.

Wie die zusätzlichen Mengen generiert werden sollen, ist jeder Stadt oder Gemeinde selbst überlassen. Das Umweltministerium empfiehlt ein flächendeckendes, haushaltsnahes, getrenntes Holsystem, also die Biotonne. Hinsichtlich der Steigerung an Grünabfällen schlägt der Entwurf vor allem Bringsysteme vor, eventuell ergänzt durch Holsystemangebote sowie Gebührenanreize.

Der neue Abfallwirtschaftsplan liegt nun erst einmal beim Landtag. Dort werden nun die zuständigen Fachausschüsse den Entwurf prüfen.

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