Abfallgebühren

Der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen hat wie jedes Jahr die Abfall- und Abwassergebühren in dem Bundesland verglichen. Die Unterschiede zwischen den Kommunen sind unverändert hoch. Dass die Verbrennungsentgelte teilweise nicht veröffentlicht werden, wertet der Steuerzahlerbund als „regelrechte Verschwörung“.

Neuer Gebührenvergleich für NRW


Die Verbrennungsentgelte, die in Nordrhein-Westfalen gezahlt werden, unterscheiden sich um bis zu 150 Euro pro Tonne. Zu diesem Schluss kommt der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen (BdSt). Zum 25. Mal hat der Bund untersucht, wie hoch die Abfall- und Abwassergebühren der Kommunen in NRW sind.

Laut Bericht zahlt das höchste Verbrennungsentgelt der Kreis Wesel mit 207 Euro pro Tonne. Darin enthalten sind Gebühren für die Problemstoffentsorgung und den Verwaltungsaufwand. Das geringste Entgelt in Höhe von 54 Euro zahle die Stadt Mülheim an der Ruhr. Allerdings gibt es hier laut Bericht eine Mindestanlieferungsmenge von 40.000 Tonnen im Jahr. Eine Übersicht zu den Entgelten der einzelnen Müllverbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen finden Sie sowohl hier als auch hier.

„Verschwörung gegen den Verbraucher“

„Inakzeptabel“ ist aus Sicht des BdSt, dass nicht alle Kreise bereitwillig Auskunft über die Entsorgungsart und die -preise geben. Bereits im vergangenen Jahr hat der Verband verwaltungsgerichtliche Eilverfahren gegen die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST AöR) sowie den Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn angestrebt und einzelne Bezirksregierungen in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht angeschrieben. In der Folge wurde das Verbrennungsentgelt für den Kreis Paderborn für das Jahr 2015 noch mitgeteilt. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in dieser Angelegenheit hat sich damit erledigt.

Auch der Kreis Höxter beantwortete die diesjährige Umfrage innerhalb weniger Tage, während er die Auskunft im vorigen Jahr verweigerte. „Das zeigt, dass es in Einzelfällen nützt, Druck auszuüben“, betont der BdSt.

Allerdings gibt es auch andere Reaktionen. So vertrete die Bezirksregierung Arnsberg ebenso wie der Hochsauerlandkreis die Auffassung, „dass entsprechend der Angabe des Kreises die Restabfälle aus dem Hochsauerlandkreis in einer Behandlungsanlage der Firma Restabfalltransport & -behandlung HSK GbR entsorgt werden. Somit ist gem. Landesabfallgesetz §§ 5a bzw. 5 c der Verbleib der anfallenden Abfälle dargelegt worden. Die weiteren Entsorgungswege werden privatwirtschaftlich wahrgenommen und sind somit vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht mehr darzulegen.“

„Für den BdSt NRW drängt sich der Verdacht auf, dass in Sachen Müllverbrennung eine regelrechte Verschwörung gegen den Verbraucher im Gange ist“, kommentiert der Verband die Auskunftsverweigerung.

Höhere Gebühren bei Zweckverbänden

Bezüglich der Müllgebühren hat die Untersuchung der Steuerzahlerbundes ergeben, dass diese im Landesdurchschnitt leicht angestiegen sind. Der BdSt-Musterhaushalt (vier Personen, 120-l-Restmüllgefäß mit vierwöchentlicher und 120-l-Bioabfalltonne mit 14-täglicher Leerung, Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen) zahlt statt 205,59 Euro in diesem Jahr 207,07 Euro.

Auch die 14-tägliche Leerung der Restmülltonne (ansonsten identische Konstellation wie oben) ist im Schnitt etwas teurer geworden: 267 Euro statt 263,04 Euro. Teuerste Stadt in NRW bei der 14-täglichen Leerung der Restmülltonne ist die Stadt Münster. Hier zahlt ein vierköpfiger Musterhaushalt 564 Euro inklusive Grundgebühr. Die günstigste Kommune ist Emsdetten mit 128 Euro.

Lediglich bei den wenigen Städten in Nordrhein-Westfalen, die den Müll regelmäßig noch wöchentlich abfahren, gibt es 2016 einen Gebührenrückgang: Der Musterhaushalt zahlt in diesem Jahr 351,29 Euro statt 391,20 Euro.

Kritik an Zweckverbänden

Ebenfalls in der Kritik stehen manche Zweckverbände. Abfallzweckverbände würden gemeinhin als erstrebenswert gelten, doch in manchen Fällen würden die Abfallgebühren deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen, kritisiert der Steuerzahlerbund.

Gleichwohl gebe es auch erfolgreiche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit. So hätten im Kreis Höxter die meisten Städte und Gemeinden die Abfallentsorgung auf den Kreis übertragen. „Dadurch ergeben sich für die Gebührenzahler in den beteiligten Kommunen Abfallgebühren, die deutlich unter dem NRW-Landesdurchschnitt liegen“, zeigt sich der BdSt zufrieden.

© 320°/ek | 09.08.2016

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