Altpapierleitfaden

Bei der Ausschreibung der Altpapierentsorgung sollten neben dem Preis auch Transportentfernungen und ökologische Aspekte eine Rolle spielen. Was das für die Vergabepraxis bedeutet, wurde in einem neuen Leitfaden zusammengestellt. Adressat der Empfehlungen sind die Kommunen.

Neuer Leitfaden für Vergabe der Altpapierentsorgung


Jährlich schreiben die Kommunen in Deutschland die Verwertung von rund 6 Millionen Tonnen Altpapier aus Haushalten aus. Das beste Angebot wird dabei oft nur über den Preis ermittelt. Allerdings sollte nicht allein der Preis die maßgebliche Größe sein, mahnt der Bereichsleiter Rohstoffe des Verbandes Deutscher Papierfabriken (VDP), Martin Drews. „Auch ökologische Komponenten wie zum Beispiel die Transportentfernung sowie qualitative Anforderungen an das gesammelte Altpapier sind wichtig.“

Um den öffentlich-rechtlichen Entsorgern (örE) die Vergabepraxis zu erleichtern, haben der VDP, der Städte und Gemeindebund sowie der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) einen gemeinsamen Handlungsleitfaden entwickelt. Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick:

  • Bildung von Fachlosen: Die Sammlung, Sortierung und Verwertung des Altpapiers sollte in einzelne Fachlose eingeteilt werden. Dabei muss aber darauf geachtet werden, die Fachbeschreibung für die Lose sorgfältig zu erstellen, um für die Anbieter Schnittstellen zu schaffen.
  • Vorgabe von Transportentfernungen in der Leistungsbeschreibung: Da Kommunen den Bietern Informationen zur Kalkulation geben müssen, ohne zu wissen, wo diese ihren Sitz haben, sollten sie in der Leistungsbeschreibung Maximal-Entfernungen beispielsweise vom Umschlagsplatz zum Sortierbetrieb vorgeben.
  • Bieter darf Sortieranlage nur mit Zustimmung wechseln: Um die Hochwertigkeit der Verwertung zu sichern, darf der Bieter über den gesamten Vertragszeitraum nur die Anlage verwenden, die als hochwertige Verwertungsanlage akzeptiert wurde. Bei einem Wechsel muss der Auftraggeber zustimmen.
  • Verbindliche Vorgaben bei der Qualität: Das Altpapier, das der Sammler an den Sortierbetrieb oder die Papierfabrik liefert, sollte verbindlichen Qualitätsvorgaben entsprechen – beispielsweise der Europäischen Sortenliste DIN EN 643.
  • Weitere Bedingungen vorgeben: Die Leistungsbeschreibung kann auch weitere Vorgaben zur Art der Altpapiererfassung, zu den Umweltauswirkungen des Transports und zur Nähe machen.
  • Referenzen anfordern: Der Bieter sollte seine technische Ausstattung beschreiben und Referenzen über Entsorgungsdienstleistungen – beispielsweise aus der vergangenen drei Jahren – vorlegen. Auch ein Umweltmanagementsystem könnte eingefordert werden.
  • Hochwertigkeit berücksichtigen: Wie hochwertig die Sortierung eines Bieters ist, sollte in die Wertung des Angebots miteinfließen.
  • Weite Entfernungen sanktionieren: Als Zuschlagskriterium kann der örE Transportstrecken berücksichtigen. Größere Entfernungen könnten beispielsweise mit Preisaufschlägen pro Kilometer sanktioniert werden.
  • Wiederverwendungsquote berücksichtigen: Der örE kann festlegen, dass bei der Angebotsbewertung eine Wiederverwendungsquote des Bieters berücksichtigt wird.
  • CO2-Ausstoß als Zuschlagskriterium: Der Bieter soll verpflichtet werden, CO2-Werte nachzuweisen. Der Ausstoß sollte aber nicht als Ausschlusskriterium gelten, sondern den Bieter motivieren, durch emissionsarme Dienste, ihre Chancen auf den Zuschlag zu erhöhen.

Den vollständigen Leitfaden, der von der auf Vergaberecht spezialisierten Anwältin Angela Dageförde erarbeitet wurde, finden Sie hier.

© 320°/ek | 31.08.2016

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