Nach Beschluss im Bundesrat

Die aktuelle Vergaberechtsreform hat die letzte Hürde genommen. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat zugestimmt. Der BDE ist nach wie vor unzufrieden: Private Bieter hätten das Nachsehen.

Neues Vergaberecht kann in Kraft treten


Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits beschlossenen Modernisierung der Vergaberechtsverordnung zugestimmt. Damit kann die Novelle des Vergaberechts nach rund zehn Jahren Diskussion am 18. April in Kraft treten. Mit der Novelle wird die Modernisierung des europäischen Vergaberechts umgesetzt. Entstanden ist ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen oberhalb bestimmter Schwellenwerte.

Aus Sicht des privaten Entsorgerverbands BDE ist die getroffene Aufwertung sogenannter „grüner“ Vergabekriterien zu begrüßen, doch in der Novelle seien auch Regelungen enthalten, „die Spielräume für eine Beschränkung der Ausschreibungen und damit des Wettbewerbs bedeuten“. Diese würden es den öffentlichen Auftraggebern erlauben, weiterhin das Risiko und die Verantwortung einseitig auf die Anbieter zu verlagern oder aber mittels ausschreibungsfreier Interkommunaler Zusammenarbeit und Inhouse-Vergabe Dienstleistungen gänzlich dem Markt zu entziehen, kritisiert der Verband.

„Private Bieter haben gegenüber den ausschreibenden Stellen weiterhin das Nachsehen“, bemängelt BDE-Präsident Peter Kurth. „So hat es die Politik leider versäumt, unzumutbare Bedingungen zu Lasten der Bieter zu unterbinden. Darüber hinaus hätte sich die Branche eine bieterfreundlichere Regelung beim Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gewünscht.“

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