HBCD-haltige Abfälle

Die Entsorgungsproblematik für HBCD-haltige Abfälle spaltet die politischen Lager in Niedersachsen. SPD und Grüne haben im Umweltausschuss eine Anhörung im Landtag abgelehnt. Die FDP zeigt sich verärgert.

Niedersachsen: Umweltausschuss verhindert Anhörung


Am vergangenen Montag (5. Dezember) ging es im niedersächsischen Landtag erneut um die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle. Die FDP-Fraktion warb in einem Antrag im Umweltausschuss für eine Entlastung von Handwerksbetrieben und eine Anhörung betroffener Verbände. Vertreter der rot-grünen Regierungskoalition lehnten den Antrag ab.

„Die Nöte der mittelständischen Handwerksbetriebe werden von der Landesregierung offensichtlich nicht ernst genommen. Die Betroffenen werden einfach im Regen stehen gelassen“, bedauerte Gero Hocker, umweltpolitischer Sprecher der FDP. Er werde sich weiter dafür einsetzen, dass diese „unsinnige Verordnung“ zurückgenommen werde. Aus seiner Sicht spende die Einstufung von Styropor als gefährlicher Abfall keinen Nutzen.

„Vielen Handwerksbetrieben steht das Wasser bis zum Hals, deshalb ist Eile geboten“, betonte Hocker. Dass SPD und Grüne eine Anhörung verhindert haben, sei „unglaublich kleinkariert“.

Wenzel lehnt Gesetzesänderung ab

Die FDP-Fraktion wollte mit der Anhörung von Umweltverbänden und Betroffenen den Druck auf die Landesregierung erhöhen. Bereits zuvor forderten sie die rot-grüne Regierungskoalition auf, sich per Bundesratsinitiative für eine Rücknahme der Korrektur der Abfallverzeichnis-Verordnung einzusetzen. Doch die Position der Landesregierung scheint festzustehen. Der Ankündigung Sachsens und des Saarlands, per Bundesratsinitiative, die Einstufung von HBCD als gefährlicher Abfall zu kippen, erteilte Niedersachsens Landesumweltminister Stefan Wenzel (Grüne) eine Absage.

Wenzel sagte, dass er eine erneute Gesetzesänderung als „nicht sinnvoll” erachte. Seit 2013 falle Hexabromcyclododecan (HBCD) unter das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention). Die Einordnung als „gefährlicher Abfall” in der Abfallverzeichnis-Verordnung sei daher eine logische Konsequenz.

Die Erfolgsaussichten für die Bundesratsinitiative sind bislang nicht besonders hoch einzustufen. Saarlands Umweltminister Reinhold Jost (SPD), der für die Rücknahme der geänderten Abfallverzeichnis-Verordnung plädiert, sieht zwar Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg sowie Rheinland-Pfalz, Thüringen und Berlin an seiner Seite. Aber dennoch kämen diese Länder nicht auf die erforderliche Mehrheit der Stimmen im Bundesrat. Von daher käme es darauf an, welche weiteren Bundesländer sich der Bundesratsinitiative anschließen würden.

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