Einführung der Biotonne

Für die Bewohner des Landkreises Nordwestmecklenburg gebe es keine Pflicht zur Biotonne, betont die zuständige Kreisverwaltung. Sie plant, die Biotonne auf freiwilliger Basis enzubieten und weiterhin auf die Eigenkompostierung zu setzen.

Nordwestmecklenburg plant Biotonne auf freiwilliger Basis


Für die Klarstellung hat der Kreis Nordwestmecklenburg extra eine Pressemitteilung verfasst. Darin wendet sich der Kreis an seine Bewohner und kritisiert wiederum die Firma Gollan Recycling. Diese hat offenbar Flyer verteilt, in denen behauptet wird, dass jeder Haushalt eine Tonne haben muss. „Das ist nicht korrekt“, betont der Kreis. Die Bio- oder braune Tonne sei im Landkreis Nordwestmecklenburg keine Pflicht. Der Zwang bestehe derzeit lediglich in der Hansestadt Wismar.

Wie es in der Mitteilung weiter heißt, plane der Landkreis, im übrigen Kreisgebiet (Altkreis Nordwestmecklenburg) eine Biotonne auf freiwilliger Basis einzuführen. Einen Termin gäbe es dazu noch nicht. Vorrang solle weiterhin die Eigenkompostierung haben. „Niemand ist derzeit verpflichtet, eine Biotonne zu einem gewissen Kostensatz zu bestellen“, schließt der Kreis.

Es bleibt jedoch fraglich, ob der Kreis damit durchkommt. Denn die deutschlandweite Pflicht zur Einführung der Tonne gilt bereits seit 1. Januar dieses Jahres. Ausnahmen sind zwar zugelassen, jedoch klar umrahmt und für viele Entsorgungsgebiete schwer zu erreichen. So muss für eine Pflichtbefreiung eine Ökobilanzvergleich belegen, dass die alternative Verwertung ökologisch vorteilhafter ist.

Eine zweite Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung besteht, wenn die separate Erfassung technisch und/oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Beides hat hohe Hürden. Ab welchem Schwellenwert die wirtschaftliche Unzumutbarkeit greift, ist offen. Nach Angaben des Rechtsanwalts Wolfgang Siederer von der Berliner Kanzlei GGSC wird die Getrennterfassung nicht schon deswegen wirtschaftlich unzumutbar, weil sie eine Gebührenerhöhung nach sich zieht. Das hat auch Claus-Gerhard Bergs, Referatsleiter für Siedlungsabfälle im Bundesumweltministerium, bereits deutlich gemacht: Gerichte haben in der Vergangenheit auch Kostensteigerungen im Umfang von 30 bis 50 Prozent als wirtschaftlich zumutbar anerkannt.

© 320°/ek | 20.01.2015

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