Altkleidersammlung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sammeln nur wenige örE Altkleider. Nennenswerte Erlöse würden sie damit nicht erzielen, erklärt das Landesumweltministerium. Untersagungen habe es bisher kaum gegeben.

Nur wenige örE führen eigene Sammlung durch


Die Mehrzahl der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) führt keine eigenen Altkleidersammlungen durch. Darauf verweist das baden-württembergische Umweltministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP/DVP-Abgeordneten Friedrich Bullinger. Diejenigen örE, die selbst sammeln, würden damit auch nur geringe Einnahmen erzielen, die nach Abzug des internen Verwaltungsaufwands in den Abfallgebührenhaushalt fließen.

Aus rein finanziellen Gründen würde die kommunale Sammlung nicht durchgeführt, betont das Ministerium. Die Netto-Erlöse aus der Sammlung würden „maximal im untersten fünfstelligen Bereich“ liegen. Von daher sei auch der Handlungsspielraum für örE beschränkt, die gewerbliche Sammlung mit Verweis auf die Gefährdung seiner Funktionsfähigkeit zu untersagen. „Der Wegfall der Überlassungspflicht für Altkleider zugunsten privater Sammelunternehmen kann daher in aller Regel weder die Entsorgungssicherheit für diese Abfälle noch die Funktionsfähigkeit der örE gefährden“, schreibt das Ministerium in seiner Antwort.

Grundsätzlich werden laut Umweltministerium von den Abfallrechtsbehörden eher wenige gewerbliche Sammlungen untersagt: „Untersagungen machen einen Anteil von deutlich unter 10 Prozent an allen behördlichen Entscheidungen aus, die im Zusammenhang mit den Paragrafen 17 und 18 KrWG getroffen werden.“ Betroffen seien vor allem gewerbliche Sammlungen aus dem Bereich Altmetall, Altpapier und Alttextilien. Die geringe Anzahl an Untersagungen liege vor allem daran, dass die Oberverwaltungsgerichte die Messlatte für eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der örE sehr hoch legen würden.

Ministerium begrüßt Weiterverkauf der Altkleider

Als „grundsätzlich nicht zu beanstanden“ wertet das Ministerium den Umstand, dass örE die gesammelten Altkleider teilweise an private Entsorgungsunternehmen weiterverkaufen. Im Gegenteil: Es entspreche dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, dass die „gesammelten Altkleider zur weiteren Verwertung demjenigen Meistbietenden überlassen werden, der auch die fachlichen Kreislaufwirtschaftskriterien erfüllt“, heißt es in der Antwort. Der Verkauf an Meistbietende sei vor allem deshalb sinnvoll, weil damit die höchsten Rückflüsse in die Gebührenhaushalte und damit die größtmöglichen Entlastungen des Gebührenzahlers zu erwarten seien. “Wenn die Kommunen daraus Erlöse erzielen, kommt dies den Bürgern auf jeden Fall zugute, da eine Quersubventionierung der anderen Bereiche der Kreislaufwirtschaft nicht nur rechtens ist, sondern auch die Pflicht der Abfallwirtschaftsbetriebe.“

Wie das Ministerium betont, erfolge die Sortierung und Verwertung grundsätzlich in Deutschland. Den Zuschlag erhielten dabei Entsorgungsfachbetriebe. Unseriöse Anbieter und Geschäfte mit dem Spotmarkt würden ausscheiden. Der Entsorgerverband bvse begrüßte die Aussagen des Ministeriums, mahnte aber zugleich, beim Verkauf der Altkleider nicht nur nach der Best-Price-Politik zu handeln. Wenn nur der Preis entscheide, hätten Textilrecycler, die nach hohen Standards arbeiten, das Nachsehen, betont bvse-Fachreferentin Beate Heinz.

Bezüglich der gemeinnützigen Altkleidersammlung sieht das Umweltministerium ebenfalls keine Gefahr für die örE. Zwar seien diese schwer zu untersagen, aber mögliche Konkurrenzsituationen könnten durch Vereinbarungen mit gemeinnützigen Sammlern vermieden werden. Die meisten örE würden aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus ohnehin nicht intensiv in die Erfassung und Vermarktung von Altkleidern einsteigen wollen – sie sammeln lediglich vereinzelt auf Recyclinghöfen. Bisher seien in Baden-Württemberg lediglich 20 gemeinnützige Sammlungen untersagt worden. Diese Entscheidungen seien vor allem getroffen worden, weil die geforderten Unterlagen nicht eingereicht wurden.

© 320°/ek | 19.01.2015

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