Geänderte Verordnung

Am 28. Oktober 2016 ist die Novelle der Recycling-Baustoffverordnung in Österreich in Kraft getreten. Damit können RC-Baustoffe nun auch in sensiblen Bereichen verwendet werden. Die Baustoff-Recyclingwirtschaft zeigt sich zufrieden.

Österreich: Novelle für Recycling-Baustoffe tritt in Kraft


Wie der österreichische Baustoff-Recycling-Verband (BRV) mitteilt, ist es durch die Novelle nun möglich, Recycling-Baustoffe ohne Einschränkung einzusetzen. Damit könnten Primärrohstoffe in weiten Teilen umweltbewusst ersetzt werden. Zudem sei der Einsatz in sensiblen Regionen einfacher.

„Die Novelle ermöglicht erstmals den Einsatz von Recycling-Baustoffen sogar in Trinkwasserschongebieten oder im Grundwasserschwankungsbereich – und dies unter Zustimmung der Wasserrechtsbehörde“, sagt BRV-Präsident Thomas Kasper. Die erst 2016 eingeführte Regelung des 100-jährlichen Grundwassers wurde gestrichen. Demzufolge durfte ein qualitätsgesicherter Recycling-Baustoff in 100 Jahren nicht einmal von einem Grundwasser durchströmt werden.

„Recycling-Baustoffe sind nunmehr in weiten Bereichen den Primärbaustoffen gleichgestellt und bieten damit eine kostengünstige Alternative“, ist Martin Car, Geschäftsführer des BRV, zufrieden. Dazu beitragen sollen auch die praxisgerechteren Grenzwerte, die in der Novelle formuliert wurden.

Bauherren und Hausbauer erleichtert

Laut BRV lassen sich nun mehr Recycling-Baustoffe der besten Umweltqualität U-A zuordnen, gleichbedeutend mit dem vorzeitigen Abfallende für Recycling-Baustoffprodukte dieser Kategorie. Zudem sei der zweitbeste Bereich U-B bessergestellt. Damit könne die Recycling-Quote, die durch die Beschränkungen zu Jahresbeginn stark eingebrochen war, wieder auf das von der EU geforderte Ausmaß gehoben werden, ist der Verband überzeugt.

Auch Bauherren und Hausbauer dürften aufatmen. Denn die Pflicht zur Schadstofferkundung des anfallenden Bauschutts durch einen Spezialisten (“Rückbaukundige Person“) wie sie in der ursprünglichen Verordnung vom 1. Januar formuliert war, entfällt. Noch im Juni hatte der BRV davor gewarnt, dass dadurch „jede Baustelle eine ‚Minideponie‘“ wird. Nun gelten folgende Regeln:

  • Alle Einfamilienbauten, aber auch Linienbauten, wie Straßen, Zufahrtswege, Abwasserkanäle und Verkehrsflächen sind von dieser Regelung befreit.
  • Für Mengen von Abbruchmaterial unter 750 Tonnen ist keine chemische Analyse notwendig; die Schadstofffreiheit kann alternativ festgestellt werden.
  • (Hoch)bauten ab einem Baurestmassenanfall von über 750 Tonnen sind zur Schadstofferkundung verpflichtet.
  • Sollen die Baurestmassen als Baustoff eingesetzt werden, muss eine bautechnische Prüfungen zur Erlangung der Leistungserklärung durch eine Prüfanstalt erfolgen.

In der Konsequenz bedeutet das: Der Hausbauer darf auf seiner Baustelle sortenrein gewonnene mineralische Baurestmassen wieder vor Ort als Baustoff verwenden. „Damit hat man praktisch die langjährig gut eingespielte Baurestmassentrennverordnung wieder eingeführt“, so Car. „Bei jeder Abbruchbaustelle sind nunmehr wieder Asphalt, mineralische Baurestmassen, Holz, Kunststoffe, Metalle voneinander zu trennen – und dies ohne Mengenschwelle, das heißt schon bei jedem Badezimmerumbau, wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist.“

Car schränkt jedoch ein, dass sich das in der Praxis nur bei größeren Mengen rentieren wird, die Regelung also eher selten zur Anwendung kommt. Dennoch gebe es Vorteile für den Hausbauer, unterstreicht BRV-Präsident Kasper: „Ohne Schadstofferkundung und ohne weitergehende Dokumentation können nun Abbruchmaterialien sogar von einem Zweifamilienhaus an einen Recycling-Betrieb geliefert werden.“

BRV fast zufrieden

Unterm Strich ist der österreichische Baustoff-Recycling Verband mit der Novelle zufrieden. Dennoch gibt es Wünsche in Richtung Umweltministerium. Zum Beispiel müssten Recycling-Baustoffe bei stationären Aufbereitungsanlagen unerklärlicherweise wochenlang gelagert werden, bis sie verkauft werden dürfen, was für Primärbaustoffe jedoch nicht gelte. Auch die Kleinmengenregelung sollte aus Sicht des BRV schärfer formuliert werden.

„Der Novellentext verleitet bei Klein- und Mittelbaustellen dazu, Abbruchmassen ungeprüft zu vergraben – zum Schaden des Grundbesitzers.“ Denn fehle eine notwendige bautechnische Untersuchung für dieses Material, müsse für jede Tonne ein Beitrag von 9,20 Euro (Altlastenbeitrag) an das Finanzamt abgeführt werden. „Dies kann bei einem Einfamilienhausbau, bei dem beispielsweise 400 Tonnen Baurestmassen als Tragschicht für den Zufahrtsweg verwendet werden, rund 4.000 Euro Zusatzkosten bedeuten“, rechnet Car vor.

Insgesamt fielen in Österreich im Jahr 2014 rund 9,5 Millionen Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle an. Davon wurden 8,7 Millionen Tonnen wiederverwertet oder verfüllt und etwa 570.000 Tonnen deponiert. Die Mitgliedsunternehmen des BRV bereiteten 2015 nach Angaben des Verbands 2,5 Millionen Tonnen Beton, rund 1 Million Tonnen Asphalt und knapp 2,7 Millionen Tonnen mineralische Bauschutt zu circa 6,1 Millionen Tonnen Recycling-Baustoffen auf.

Mehr zum Thema
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Was natürliche Dämmstoffe leisten können – und was nicht
Kataster in Heidelberg umfasst bereits 466.000 Tonnen Baumaterial