Verwertung auf Deponien

Im neuen Abfallwirtschaftsplan hat Österreich erstmals den Begriff „Scheinverwertung“ eingeführt. Damit wird definiert, unter welchen Umständen bei einer Entsorgungsmaßnahme tatsächlich Rohstoffe substituiert werden. Höchste Zeit, wie ein Branchenexperte meint.

Österreich will Scheinverwertung ausschließen


Österreich hat am 6. Februar seinen neuen Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) veröffentlicht. In dem Papier wird erstmals genau festgelegt, was „Scheinverwertung“ ist. So gelten nun auch bautechnische Maßnahmen auf einer Deponie als Scheinverwertung. Als Beispiel werden Zwischenabdeckungen mit Baurestmassen und die Errichtung von Stabilisierungs- und Trenndämmen angeführt.

Zur Begründung für diese Einstufung heißt es, dass Zwischenabdeckungen lediglich kostengünstigere Entsorgungsverfahren seien, weil keine Rohstoffe substituiert würden. Sie gelten daher als Beseitigung und unterliegen einer Notifizierungspflicht, also dem Altlastensanierungsgesetz. In der Folge muss für das auf die Deponie verbrachte Material auch eine Altlastenabgabe entrichtet werden.

Messlatte höher als in Deutschland

Der Rohstoffhändler Scholz mit Sitz in Wien begrüßt den neuen BAWP. „Österreich hat die Messlatte nun höher als Deutschland gelegt“, so Manfred Födinger, Geschäftsführer von Scholz Rohstoffhandel in Wien. Damit gebe es nun Anhaltspunkte, wann eine „echte“ Substitution von Rohstoffen stattfindet und wann nicht.

Dabei würde auch Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs genommen, das dem Versandstaat zugesteht, die geplante Entsorgungsmaßnahme im Empfängerstaat zu bewerten. „Es ist höchste Zeit, dass wir innerhalb der EU die gleichen Entsorgungsstandards einführen, nationale Spezialinterpretationen des europäischen Abfallrechts führen zur Wettbewerbsverzerrung“, sagt Födinger.

Das Unternehmen sieht nun auch Deutschland unter Zugzwang: Deutschland befinde sich seit 2014 in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht EU-rechtskonformer Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nach Abschaffung der Heizwertklausel müssten nun weitere Schritte seitens der deutschen Bundesregierung folgen. „Die Scheinverwertung auf Deponien ist vor dem Hintergrund neuer Vorgaben in Österreich auf den Prüfstand zu stellen“, betont Scholz.

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