Kommunalisierung

Remondis wollte die Kommunalisierung der Abfallwirtschaft in Bad Kreuznach verhindern – doch vergeblich. Die Remondis-Klage wurde vom Oberlandesgericht als unzulässig zurückgewiesen. Für die Stadt ist es aber nur ein Teilsieg.

OLG-Urteil: Remondis verliert Rechtsstreit in Bad Kreuznach


Remondis ist mit dem Versuch gescheitert, die Kommunalisierung der Abfallsammlung in Bad Kreuznach zu verhindern. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einen Antrag des privaten Entsorgers zurückgewiesen. Remondis wollte eine Ausschreibung erzwingen und hatte sich juristisch dagegen gewehrt, dass der Landkreis Bad Kreuznach der Stadt bestimmte Entsorgungsaufträge erteilt hatte.

Der Streit um die Kommunalisierung in Bad Kreuznach schwelt schon seit einigen Jahren. 2014 beschloss der Kreistag, die Abfallsammlung selbst in die Hand zu nehmen: Nach Auslaufen der Verträge mit privaten Entsorgern sollte der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) den Müll sammeln – ohne Ausschreibung und externe Beteiligungen. Für Sperrmüll und PPK war bis zum 1. Januar 2018 noch Remondis zuständig, um Rest- und Bioabfall kümmert sich noch bis zum 1. Januar 2019 Veolia.

In einem Änderungsantrag 2016 legte der Kreistag außerdem fest, dass auch die Stadt selbst in die Entsorgung eingebunden werden soll und verabschiedete das Konzept „Kommunalisierung der Müllabfuhr unter Einbeziehung der Stadt Bad Kreuznach“. Teil der Vereinbarung war unter anderem, dass der Landkreis die Fahrzeuge stellt und die Stadt das Personal. Für Remondis war diese Vergabepraxis ohne Ausschreibung rechtswidrig.

Remondis reichte daraufhin im September 2017 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz ein. Doch das Einzige was Remondis erreichen konnte, war die Entscheidung der Vergabekammer, dass die geplante Kommunalisierung der Abfalleinsammlung neu aufgesetzt werden muss, weil der „Landkreis auch in der kreisangehörigen Stadt Bad Kreuznach alleine für die Mülleinsammlung verantwortlich“ ist.

Stadt legt Beschwerde ein

Die Stadt wiederum legte gegen die Entscheidung der Vergabekammer wenige Tage später Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Das Oberlandesgericht fällte nun vor wenigen Tagen sein Urteil und lehnte den Nachprüfungsantrag von Remondis als unzulässig ab.

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass Remondis ohnehin keine Chance gehabt hätte, an den entsprechenden Auftrag zu kommen, da bei der rechtmäßigen Rekommunalisierung niemals eine Beteiligung externer Dienstleister geplant wurde. Ohne die Aussicht auf einen Auftrag dürfe aber der Nachprüfungsantrag erst gar nicht gestellt werden. Remondis muss außerdem die gesamten Verfahrenskosten zahlen.

Dass der erste Kreisbeigeordnete Hans-Dirk Nies mit der Entscheidung dennoch nicht ganz zufrieden ist, liegt an einer weiteren Entscheidung des OLG. Das Gericht hatte nämlich der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis ebenfalls eine Absage erteilt – für die Entsorgung sei allein der Landkreis auch im Stadtgebiet zuständig. Somit, habe „die Firma Remondis teilweise ihr Ziel erreicht, in dem sie eine sinnvolle Zusammenarbeit des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Bad Kreuznach mit dem Bauhof der Stadt Bad Kreuznach torpediert hat“, sagte Nies.

Laut Kreisbeigeordneten wurden aus dem Urteil bereits erste Konsequenzen gezogen: Neben der bereits erfolgten Übernahme der PPK-Sammlung wird auch die Sammlung von Bio- und Restmüll nun über den Kreisbetrieb AWB erfolgen.

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