Urteil

Das kommunale Erfassungssystem für Alttextilien in Krefeld verdient besonderen Schutz. Das hat das OVG Münster entschieden. Das Gericht hat für die Bewertung die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Maßstäbe herangezogen.

OVG schließt private Textilrecycler in Krefeld aus


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Untersagung von zwei gewerblichen Alttextilsammlungen in Krefeld bestätigt. Wie die Kölner Kanzlei Gruneberg Rechtsanwälte mitteilt, sah das Gericht die Funktionsfähigkeit des kommunalen Erfassungssystems als wesentlich beeinträchtigt an. Die Kanzlei hat die Stadt Krefeld vor Gericht vertreten.

Nach Angaben der Kanzlei hat das OVG erstmals die vom Bundesverwaltungsgericht in den Jahren 2016 und 2017 aufgestellten Maßstäbe zur Ermittlung einer Funktionsbeeinträchtigung im Sinne von Paragraf 17 Abs. 3 KrWG ausgelegt. Dabei hat das Gericht die öffentlichen Sammelmengen und die privaten Sammlungen gegenübergestellt. Berücksichtigt wurden aber nur die künftig hinzutretenden privaten Sammlungen. Außen vor blieben die bereits rechtmäßig durchgeführten privaten Sammlungen. Denn die bereits durchgeführten privaten Sammlungen bildeten lediglich den „Rahmen der Vorbelastungen, innerhalb dessen sich die Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgers bislang behauptet hat“.

Mit dem Urteil des OVG wurde das bereits ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert. Das Verwaltungsgericht hatte die Auffassung vertreten, dass die gewerbliche Alttextilsammlung die öffentlichen Interessen der Stadt Krefeld nicht wesentlich beeinträchtige, da allein die Existenz eines hochwertigen Entsorgungssystems der Kommune für eine Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung nicht ausreiche.

„Die Entscheidungen schaffen nun aus kommunaler Sicht mehr Rechtsklarheit für die nach wie vor umstrittenen Regelungen zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen und tragen dazu bei, den Gesetzesvollzug zu vereinheitlichen“, erklären Ralf Gruneberg sowie Senior Associate Lorenz Frank von der Kanzlei Gruneberg Rechtsanwälte. Dies gelte insbesondere für die Irrelevanzschwelle.

 

© 320° | 16.04.2018

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