PFC-Belastungen des Bodens

Neue Erkenntnisse legen den Schluss nahe, dass zwischen 2006 und 2008 im Raum Baden-Baden größere Mengen Papierschlamm mit Kompost vermengt und ausgebracht wurden. Solche Beimischungen sind rechtswidrig. Die Vorfälle sollen nun aufgeklärt werden.

Papierschlämme wurden Kompost beigemischt


Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat besorgt auf neue Erkenntnisse reagiert, die das Regierungspräsidium Karlsruhe im Zusammenhang mit der Untersuchung von PFC-Belastungen des Bodens im Raum Baden-Baden gewonnen hat. Demnach scheint der untersuchte Fall kein Einzelfall zu sein: „Es gibt klare Hinweise darauf, dass zwischen 2006 und 2008 in größeren Mengen und auf weiteren Flächen als bisher bekannt Papierschlämme Kompost beigemischt und ausgebracht wurden“, gab Untersteller heute (29. Juli) bekannt.

Diese Beimischungen seien weder nach der Düngemittelverordnung noch nach der Bioabfallverordnung zulässig, also rechtswidrig, so der Umweltminister. Betroffen seien Flächen im Stadtkreis Baden-Baden sowie in den Landkreisen Rastatt und Karlsruhe. „Was da ans Licht kommt, ist beunruhigend“, betonte Untersteller. „Wir werden genau untersuchen, ob und wie stark die Papierschlämme zu einer PFC-Belastung von Boden und Wasser geführt haben.“

Der Umweltminister kündigte eine umfassende Aufklärung der Vorfälle an. Insbesondere gehe es jetzt darum zu untersuchen, ob und wie stark die Papierschlämme zu einer PFC-Belastung von Boden und Wasser geführt hätten. Dazu würden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz gezielt Boden- und Grundwasserproben untersucht. Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde bereits vorsorglich die Untersuchung von Trinkwasser angeordnet. Obwohl es in dem vergleichbaren Fall in Rastatt und Baden-Baden keine bedenklichen Rückstandsbefunde in den dort angebauten Lebensmitteln gegeben hat, werden diese Untersuchungen jetzt vorsorglich auch auf Nordbaden ausgeweitet. Außerdem werde geprüft, ob es möglicherweise weitere Fälle oder Verdachtsfälle gebe, versicherte Untersteller.

Vorsorglich würden auch die angrenzenden Kreise, derzeit Rhein-Neckar-Kreis, Ortenaukreis und die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg gebeten, entsprechende Recherchen anzustellen. Zuständig für die Ermittlungen seien das Regierungspräsidium in Karlsruhe beziehungsweise die unteren Verwaltungsbehörden.

„Im Moment müssen wir nicht von einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung ausgehen“, erklärte Untersteller. „Aber es handelt sich hier dennoch um kein Kavaliersdelikt, um das ganz klar zu sagen. Das ist weder tolerierbar noch ist es erledigt – auch nicht nach sechs oder acht Jahren.“

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