Novelle der TA Luft

Die geplanten Verschärfungen in der Novelle der TA Luft treffen auf Widerstand der Entsorgungsbranche. Besonders für den Bereich Bioabfallbehandlung wird Kritik laut. Gemeinsam fordern mehrere Entsorgerverbände, die geplanten Grenz- und Richtwerte für die Methan-Restfreisetzung zu streichen.

Protest gegen „unsinnige Grenzwerte“ der TA Luft


Zu viele Verschärfungen, zu strenge Grenzwerte, kein angemessener Nutzen – die Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wird von den betroffenen Verbänden teils scharf kritisiert. Besonders die geplanten Richtwerte für organische Stoffe in der Bioabfallbehandlung lehnen die Interessensvertreter ab. In einer gemeinsamen Stellungnahme wollen sechs Verbände eine Streichung der geplanten Emissionsbegrenzung erreichen.

„Die geplanten Grenzwerte sind ökologisch gesehen unsinnig und ökonomisch unverhältnismäßig“, heißt es in dem Schreiben von VKU, BDE, ANS, ASA, Fachverband Biogas und VHE. In der Novelle wird vorgeschlagen, dass die Emissionen an organischen Stoffen aus Bioabfallkompostierungs- und -vergärungsanlagen den Wert von 0,40 Gramm pro Kubikmeter nicht überschreiten dürfen. Angestrebt werden sogar Emissionen von höchstens 0,25 Gramm pro Kubikmeter.

Diese Werte könnten nur unter enormen Aufwand an Energie und Kosten eingehalten werden, kritisieren die Verbände. Außerdem seien sie europarechtlich gar nicht gefordert. Mehr noch: Sie würden der Anwendung der besten verfügbaren Technik widersprechen, da dazu auch die wirtschaftliche Vertretbarkeit zähle.

Statt strengerer Werte schlagen die Verbände vor, die TA Luft so zu ändern, „dass die Minimierung dieser Emissionen anzustreben ist und dass der Nachweis dafür durch die Dokumentation einer optimierten Betriebsführung erbracht werden kann“, heißt es in dem Papier.

BDE warnt vor deutschem Sonderweg

In einer separaten Stellungnahme betont BDE-Präsident Peter Kurth, dass die Branche bereits seit zwei Jahren die geplante Emissionsbegrenzung für organische Stoffe bei der Bioabfallbehandlung kritisiere. Da das EU-Recht diese nicht verlange, sollte von einem deutschen Sonderweg abgesehen werden. Der BDE würde es aber unterstützen, wenn bei den genehmigungsbedürftigen Bioabfallanlagen ein Untersuchungs- und Monitoring-Programm für organische Stoffe aufgesetzt werde. Dabei könne untersucht werden, ob und welche Emissionsbegrenzung notwendig sei.

Der Entsorgerverband bvse, der an dem gemeinsamen Verbändepapier nicht beteiligt war, formulierte außerdem einige Kernforderungen. Drei Punkte betont der Verband dabei besonders: Zum einen soll es keine Verschärfungen gegenüber dem EU-Recht, den BVT-Merkblättern oder den VDI-Richtlinien geben. Zweites sollten die Gutachten, auf die sich die geplanten Änderungen beziehen, veröffentlicht werden. Drittens fordert der bvse eine Übergangsregelung für die Verfahren, die beim Inkrafttreten der neuen TA Luft bereits laufen.

Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift, die sich an öffentliche Behörden richtet und für diese bindend ist. In der Regelung finden sich unter anderem Berechnungsvorschriften für Luftschadstoffe. Diese Vorschriften werden beispielsweise bei der Genehmigung von Anlagen herangezogen. Im Abfallbereich betrifft die TA Luft zum Beispiel Recyclinghöfe, Sortieranlagen, Deponien, Anlagen zur Kompostierung und Vergärung von Bioabfällen.

Die Verwaltungsvorschrift wird derzeit überarbeitet, da die Vorschrift aus dem Jahr 2002 an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst werden soll. Vor wenigen Wochen wurden die betroffenen Kreise im Rahmen der Anhörung um Stellungnahmen gebeten.

© 320°/ek | 06.12.2016

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