Verpackungslizenzierung für Kleinunternehmer

Verpackungslizenzierung ohne Vertragsbindung und Mindestbestellmenge: Die Reclay Group umwirbt mit einem neuen Online-Shop nun auch Kleinunternehmer. Nach drei Schritten ist alles erledigt, verspricht der Systemanbieter.

Reclay Group startet neuen Onlineshop


Das Angebot sei einfach und transparent und biete zugleich höchste Rechtssicherheit. Über activate – by Reclay, so der Name des neuen Onlineshops, könnten Hersteller und Importeure ihre Verkaufsverpackungen ab sofort in wenigen Minuten lizenzieren und damit ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, stellt Reclay in Aussicht.

Eine Vertragsbindung und Mindestbestellmenge gibt es nach Angaben des Systembetreibers nicht. Der Onlineshop richte sich vor allem an Kleinunternehmer oder Händler, die vergleichsweise geringe Verpackungsmengen in Umlauf bringen. „Mit activate – by Reclay bieten wir ein im Markt bisher einzigartiges Produkt an“, erklärt Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group. „Damit entsprechen wir dem Kundenwunsch nach einer einfachen und transparenten Lösung bei gleichzeitig höchstem Komfort und höchster Rechtssicherheit.“

In drei Schritten gelangen Nutzer demnach zu ihrer Mengenbestätigung: Nach einer kurzen Registrierung erfolgt die Angabe der Verpackungsmengen aufgeschlüsselt nach Materialfraktion. Der Preis für die Rücknahme und Verwertung der Verkaufsverpackungen wird direkt ermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs erhält der Nutzer unmittelbar seine Mengenbescheinigung und seine Rechnung, die bestätige, dass die Verpackungen über die Reclay Group zurückgenommen und verwertet werden und somit alle rechtlichen Verpflichtungen gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV) erfüllt sind.

Der Prozess kann laut Reclay unterjährig so oft wiederholt werden wie nötig. Nach Ablauf eines Lizenzjahres werde allen Kunden automatisch eine Jahresmengenbescheinigung über die im Onlineshop lizenzierten Mengen zugesandt. Diese könne bei Bedarf beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Nachweis eingereicht werden.

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