Verpackungskunststoffe

Die Verantwortung für mehr Recycling liegt nicht nur bei der Recyclingwirtschaft. Auch Industrie und Handel müssen künftig mitwirken, fordern die Verbände BDE und bvse. Nötig sei eine Standardisierung bei Verpackungskunststoffen.

Recycler fordern Industrie und Handel auf, Verantwortung zu übernehmen


Jahrelang schien es so, als ob das Thema Kunststoffrecycling ausschließlich Sache der Recyclingwirtschaft ist. Gespräche zwischen Recyclern und Industrie fanden kaum statt, geschweige denn, dass es konzertierte Aktionen gab, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern. Allenfalls punktuell haben Hersteller diesbezügliche Anstrengungen unternommen.

Doch das wird in Zukunft nicht mehr ausreichen. Die Vorgaben des neuen Verpackungsgesetzes und der Importstopp Chinas machen es nötig, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen. BDE und bvse fordern daher eine konkrete Mitwirkung der Packmittelindustrie, des Handels und der Abfüller ein. Das erklärte Ziel ist eine weitreichende Standardisierung bei Verpackungskunststoffen.

Wie das aus Sicht von BDE und bvse zu erreichen ist, haben die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme formuliert. Sie fordern folgende Maßnahmen:

  • Die dualen Systeme müssen sicherstellen, dass die Qualität der Sammelmengen schon bei der Erfassung positiv beeinflusst wird. Das könnte beispielsweise über eine an normierten Erfassungsmengen pro Kopf orientierte Sammelentgeltgestaltung geschehen.
  • Die Packmittelhersteller müssen sich auf folgende Polymertypen für alle Kunststoffverpackungen konzentrieren: Polyethylen (PE-LD und PE-HD), Polypropylen (PP) und Polyethylenterephthalat (PET). Schalen (tiefgezogene Verpackungen) aus PET müssen zukünftig transparent sein und dürfen nicht aus mehreren Schichten verschiedener Kunststoffe bestehen. Die Packmittelhersteller müssen außerdem nicht kompatible, aber fest miteinander verklebte Komponenten, wie PVC, PET, Papier, PA, PVDC und EVOH sowie Aluminiumbedampfungen in Mehrschichtverpackungen, Etiketten und Sleeves durch intelligente recyclingfähige Alternativen ersetzen. Das verwertbare Hauptmaterial muss deutlich über 90 Prozent des Gesamtgewichts der Verpackung beitragen. Auf den rein kostengetriebenen Einsatz von Füllstoffen, die die Dichte des Packmaterials nach oben verändern, muss zukünftig verzichtet werden
  • Die Abfüller müssen dafür sorgen, dass ihr Produkt seiner Verpackung bei gewöhnlicher Verwendung durch den Konsumenten vollständig entnommen werden kann (Restentleerbarkeit).
  • Die Verpackungsdesigner müssen intelligente Gestaltungslösungen zur Vermeidung von Littering, z. B. bei kleinteiligen und losen Verschlüssen von Kunststoffverpackungen finden. Kunststoffverpackungen müssen zudem als solche erkennbar sein und dürfen nicht als aus Papier „getarnt“ daherkommen.
  • Die Marketingexperten müssen auf schwarze Verpackungen, unnötige Einfärbungen und Bedruckungen verzichten.
  • Die Zentrale Stelle muss dafür sorgen, dass Lenkungswirkung der an den o.g. genannten Mindestkriterien recyclinggerechten Designs orientierten Lizenzentgeltstrukturen der dualen Systeme (Paragraf 21 VerpackG) auch wirklich erreicht wird. Dazu müssen die Entgeltsprünge/Boni/Mali ins Verhältnis zu den Kosten des fertigen Packmaterials gesetzt werden und in diesem Verhältnis signifikant sein. Nur dann rechne sich eine Design- und/oder Materialumstellung.

Diese Forderungen kämen in der Vielzahl von Dialogforen der Wertschöpfungskette zum Verpackungsgesetz immer wieder zur Sprache, erklären die Verbände. Jetzt sei es an der Zeit, konkret mit der Umsetzung zu beginnen.

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