Neuer Verordnungsentwurf des BMUB

Neuer Unmut bei den Entsorgungsverbänden: Das Bundesumweltministerium plant eine Verschärfung der Genehmigungspraxis. Betroffen wäre eine Vielzahl von Recyclinganlagen.

Recyclingverbände weisen geplante Verschärfung zurück


Stein des Anstoßes ist der Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) zur Umsetzung von Artikel 14 der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz. Mit diesem Entwurf soll die 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) geändert werden, und zwar dahingehend, dass die Genehmigungspraxis für Abfallbehandlungsanlagen verschärft wird.

Anstelle des vereinfachten Verfahrens zur Genehmigung eines Anlagenbetriebs soll nämlich ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung treten. Betroffen wären hiervon Anlagen, die pro Tag mehr als 50 Tonnen ungefährliche Abfälle oder mehr als 10 Tonnen gefährliche Abfälle behandeln. Wie die Verbände mitteilen, begründet das BMUB die geplante Änderung mit „europarechtlichen Erfordernissen“, konkretisiert aber nicht, was sich dahinter verbirgt.

Die Branchenverbände BDSV, bvse, BR Bayern, DA, ESG Nord und VDM betonen, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren bereits den europarechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung genüge. Weder die europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie), noch die UVP-Richtlinie, noch sonstige europarechtliche Bestimmungen forderten, dass die betroffenen Anlagentypen im aufwändigen förmlichen Verfahren gemäß Paragraf 10 BImSchG genehmigt werden müssten. Auch der BDE weist darauf hin, dass die IED-Richtlinie ein förmliches Verfahren nicht vorsehe. „Der Entwurf bedeutet einen Eingriff in die Genehmigungspraxis der Entsorgungsbranche und widerspricht der bisherigen, EU-konformen, Regelung“, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth.

Kritik am IED-Status

Die Branchenverbände BDSV, bvse, BR Bayern, DA, ESG Nord und VDM lehnen darüber hinaus auch das BMUB-Vorhaben ab, die betroffenen Anlagen mit dem Status einer IED-Anlage zu versehen. Dieses Vorhaben gehe eindeutig über die 1:1-Umsetzung der IED hinaus und benachteilige damit die deutschen Anlagenbetreiber, ohne dass ein sachlicher Grund dafür ersichtlich wäre, betonen sie.

Der IED-Status führe zu erheblichen finanziellen sowie betrieblich-technischen Mehraufwendungen, insbesondere durch die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB). „Dass jetzt das BMUB über die europäischen Anforderungen hinaus Anlagen in das IED-Regime zwingen will, ist mehr als bemerkenswert“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung. Die Bundesregierung, aber vor allem auch der Bundesrat hätten im Rahmen der europäischen Verhandlungen zur IED immer die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes abgelehnt, weil dadurch „nur bürokratischer Aufwand ohne Nutzen für die Umwelt verursacht werde“. Vor diesem Hintergrund sei die beabsichtigte (Neu-)Einstufung der betroffenen Anlagen nach Auffassung der Branchenverbände nicht zu rechtfertigen. Auch deshalb nicht, weil andere europäische Länder die IED bisher nur zögerlich oder gar nicht umsetzten. Durch eine Umsetzung der IED, die über den europäischen Maßnahmenkatalog hinausgeht, würden deutsche Recyclingunternehmen unverhältnismäßig belastet und deren Wettbewerbsfähigkeit weiter geschwächt.

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