HBCD-Entsorgung

BDE und bvse fordern von den Bundesländern eine schnelle und einheitliche Lösung der HBCD-Entsorgungsproblematik. Bei der Umweltministerkonferenz Anfang Dezember wäre die die passende Gelegenheit, meint der BDE. Der bvse fordert auch kurzfristige Maßnahmen.

Recyclingwirtschaft fordert einheitliche Lösung


Die beiden privaten Entsorgerverbände BDE und bvse begrüßen den Vorstoß des sächsischen Umweltministers Thomas Schmidt, die HBCD-Entsorgungsproblematik zum Thema auf der Umweltministerkonferenz (UMK) Anfang Dezember zu machen. „Mit diesem wichtigen Schritt von Umweltminister Thomas Schmidt kann der föderale Flickenteppich überwunden werden“, kommentiert BDE-Präsident Peter Kurth die Initiative. „Vernünftigerweise wird jetzt der Dialog zwischen den Ländern angestrebt.“

Schmidt kündigte gestern an, auf der UMK einen Antrag einzubringen, der eine Lösung der aktuellen Probleme bei der Entsorgung von Styropor-Abfällen zum Ziel hat. „Unser Antrag ist darauf gerichtet, endgültige Rechtssicherheit für die an der Entsorgung Beteiligten herzustellen“, sagte Schmidt. Sachsen hatte vor einem Jahr im Bundesrat als einziges Bundesland gegen die Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen als gefährlichen Abfall gestimmt.

Aus Sicht des BDE ist eine sachgerechte und schnelle Lösung der Problematik nötig. „Die Umweltministerkonferenz hat nun die Chance, das Thema von der langen Bank zu holen und für klare Verhältnisse zu sorgen. Ein länderabgestimmtes Vorgehen wäre auch insofern sinnvoll, als dass die Entsorgungsproblematik im Bundesrat ihren Ursprung genommen hat“, sagte der BDE-Präsident.

„Das produziert nur Verwirrung“

Auch bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock bezeichnete die Initiative des sächsischen Umweltministers Thomas Schmidt als richtigen Schritt. Der bvse verlangt von den Ländern aber auch kurzfristige Lösungen. Denn nach wie vor reichten die Bemühungen nicht aus, um den bestehenden Entsorgungsnotstand wirksam zu entspannen.

„Die Wirtschaftsbeteiligten benötigen dringend eine einheitliche, rechtssichere und vor allem praktikable Lösung“, erklärt Rehbock. „Es kann nicht sein, dass inzwischen jedes Bundesland eigene Lösungen präsentiert. Das produziert nur unnötig Verwirrung.“

Als wenig hilfreich bezeichnet Rehbock Meldungen aus Nordrhein-Westfalen, nach dem Handwerksbetriebe unter Umgehung von Entsorgungsunternehmen, die Dämm-Materialien selber bei den Müllverbrennungsanlagen anliefern dürfen. „Hier wird der Eindruck erweckt, als ob die Entsorgungsunternehmen das Problem sind. Tatsache ist aber, dass die Müllverbrennungsanlagen nach wie vor die Dämm-Materialien ablehnen oder horrende Preise aufrufen.“

Zur alten Regelung zurückkehren

Nach Überzeugung des bvse war der Beschluss des Bundesrates, HBCD-haltige Abfälle als gefährlichen Abfall einzustufen, eine Fehlentscheidung. Nun sei der Bundesrat aufgefordert, die Fehlentscheidung zu korrigieren. Insgesamt richtet der bvse drei Forderungen an die Adresse der Landesregierungen:

  • Es sollte eine verbindliche Liste mit Verbrennungsanlagen veröffentlicht werden, die über eine Genehmigung für die Behandlung des Polystyrol-Abfalls verfügen und auch bereit sind, diese anzunehmen und zu entsorgen.
  • Zeitnah sollte die Möglichkeit genutzt werden, die der Paragraf 3 Absatz 3 der AVV bietet. Auf Grundlage dieser rechtlichen Regelung kann in einer Einzelfallentscheidung (bezogen auf den spezifischen Abfall) von einer Regeleinstufung als gefährlicher Abfall abgesehen werden. Nach unseren Informationen sieht auch das Umweltbundesamt diese Möglichkeit als rechtlich möglich und sinnvoll an.
  • Grundsätzlich sollten die Bundesländer dem Rat der Bundesregierung folgen und einen Beschuss im Bundesrat fassen, wieder zur alten Regelung zurückzukehren oder eine andere unbürokratische, bundeseinheitliche und vor allem praktikable Lösung zu finden.

 

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