Urteil des Arbeitsgerichts

Neues Ungemach für Recylex: Die angeschlagene Recyclingfirma muss 82 ehemaligen Mitarbeitern der früheren Tochter Metaleurop Nord Schadensersatz zahlen. Der Vorwurf: Die Mitarbeiter waren während ihrer Arbeit in der Gießerei Asbest ausgesetzt.

Recylex muss Schadensersatz zahlen


Das Arbeitsgericht in Lens (Frankreich) hat die Recycling-Gruppe Recylex dazu verurteilt, 82 ehemaligen Führungskräften Schadensersatz zu zahlen. Wie Recylex mitteilt, variieren die Zahlungen zwischen 3.000 und 24.000 Euro pro Person, hinzu kommt eine Entschädigung von je 500 Euro.

Insgesamt haben mehrere hundert Mitarbeiter der früheren Recylex-Tochtergesellschaft Metaleurop Nord ihren ehemaligen Arbeitgeber verklagt. Als Grund geben sie an, dass sie während ihrer Arbeit in der Gießerei in Noyelles-Godault ungeschützt Asbest ausgesetzt waren. Ein Verwaltungsgericht hatte Mitte 2015 den Standort als asbestbetroffenes Unternehmen eingestuft. Die Gießerei wurde bereits 2003 wegen Insolvenz geschlossen

Recylex wiederum wehrt sich vor Gericht gegen die Einstufung. Derzeit liegt die Entscheidung bei einem Berufungsgericht. Ungeachtet dessen hat das Arbeitsgericht am 14. Oktober nun für einen Teil der Kläger die Zahlungen angeordnet. Laut Recylex entspricht das einer Gesamtsumme von 999.500 Euro. Das Unternehmen hat angekündigt, die Entscheidung anzufechten.

Da neben den 82 Führungskräften auch 292 Nicht-Führungskräfte Klage eingereicht haben, dürfte sich das Verfahren noch eine Weile hinziehen. Über die Entschädigungsklagen der 292 weiteren Mitarbeiter wird im Februar 2017 entschieden.

Für den ohnehin angeschlagenen Recycler kommt das Urteil denkbar ungünstig. Die Gruppe kämpft seit Jahren mit Umsatzrückgängen. Besonders die deutschen Töchter sind in finanzielle Schieflage geraten und kämpfen ums Überleben. Mitte des Jahres hatte ein Bankenkonsortium angeboten, die benötigte Liquidität bereitzustellen. Allerdings wurden daran mehrere Bedingungen geknüpft, die das Unternehmen nun versucht zu erfüllen.

© 320°/ek | 18.10.2016

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