Arbeitsmarktreformen

Wirtschaftsvertreter sind wenig begeistert von zwei anstehenden Änderungen im Arbeitsrecht. Sowohl das Lohngerechtigkeitsgesetz als auch der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit seien weder nötig noch hilfreich. Das geplante Auskunftsrecht werde nur Unruhe in den Unternehmen schaffen.

Regierung plant Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit


Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) lehnt zwei geplante Arbeitsmarktreformen ab. Laut Koalitionsvertrag will die Regierung noch in dieser Legislaturperiode sowohl das Lohngerechtigkeitsgesetz als auch den Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit durchsetzen. Für den IW sind beide Gesetze weder nötig noch hilfreich.

Dem geplanten Lohngerechtigkeitsgesetz hält das IW entgegen, dass sich die durchschnittliche Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern von rund 21 Prozent fast vollständig durch objektive Faktoren wie Unterschiede in der Berufserfahrung oder in der Berufswahl erklären lässt. Die unterschiedlichen Löhne könnten deshalb nicht als Begründung für ein Gesetz dienen.

Außerdem betont das IW, dass die Ungleichbehandlung ohnehin bereits verboten sei: durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006. „Die in dem jetzigen Gesetzesentwurf geplanten Berichtspflichten für Unternehmen würden also unnötig zusätzliche Kosten verursachen“, resümiert das Institut.

Außerdem bringe das geplante Auskunftsrecht Unruhe in die Unternehmen – etwa, wenn in Folge einer Auskunft erklärbare und gerechtfertigte Gehaltsunterschiede nicht akzeptiert würden. Das Papier liegt laut IW noch nicht im Kabinett – die Abstimmung wurde nach Diskussionen und zwei Gesetzesentwürfen offenbar verschoben.

Anspruch auf befristete Teilzeit

Auch für das zweite Vorhaben – den Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit – besteht laut IW kein Anlass. Bereits heute könnten Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber eine Ausdehnung ihrer Arbeitszeit vereinbaren, wenn nicht dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer dagegensprechen.

Dass die Aufstockung der Arbeitszeit kaum am mangelnden Willen von Arbeitgebern scheitert, zeige bereits der Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2013: Mehr als drei Viertel der Unternehmen kamen dem Wunsch nach einer Aufstockung in absehbarer Zeit nach. Laut Medienberichten liegt das Vorhaben bereits zur Abstimmung im Kanzleramt.

Erfreut zeigte sich das Institut über die aktuellen Beschäftigungszahlen des statistischen Bundesamts. Demnach waren 2016 im Schnitt 43,4 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig – so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung.

© 320°/ek | 10.01.2017

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